Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Kostenübernahme durch PKV

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    Thorsten Knapp
    Gast

    Hallo,

    ich melde mich hier als Hilfesuchenden in Sachen Impantate. Ich bin 46 Jahre alt und stehe vor folgendem Problem:

    Nachdem mir nun ein Zahn im hinteren linken Bereich des Unterkiefers gezogen wurde, ist das Tragen einer vorhandenen Brücke nicht mehr möglich. Gleichzeitig wurde mir auf der rechten Seite des Unterkiefers eine bestehende Brücke abgenommen. Die Zähne unter dieser Brücke sind ebenfalls nicht mehr zu nutzen. Mein Zahnarzt hat mir empfohlen, Impantate zu setzten. Voraussichtlich bleiben im Unterkiefer nur die vorderen 4 Zähne erhalten.
    Ein Implantologe hat sich die Geschichte auch angesehen und ist zu dem gleichen Ergebnis gekommen. Es wurde ein Kostenvoranschlag erstellt, der rd. 18.000 Euro Aufwand ausweist. Es ist vorgesehen 6 Impantate zu setzen und darauf dann der festsitzende Zahnersatz.
    Diesen Kostenvoranschlag habe ich nun meiner privaten Krankenversicherung eingereicht. Die guten Leute von der Versicherung kommen nach Prüfung zu dem Ergebnis, 3 Implantate zu sezten und darauf eine herausnehmbare Protese.
    Die Versicherung ist also heute nicht bereit, die Kosten für die Behandlung gem. Kostenvoranschlag zu übernehmen.
    Für mich ist völlig unverständlich, wie eine Versicherung auf Grund einer Röntgenaufnahme diese Feststellungen treffen kann. Hier wird meines Erachtens nur auf die Kosten gesehen und es wird nicht auf die Belange des Patienten eingegangen. Ich kann nicht einmal sagen, welche Qualifikation der entspr. Mitarbeiter der Versicherung hat, geschweige denn, ob er igendwann einmal eine solche OP begleitet hat. die Erkenntnisse der mich behandelnden Ärzte werden scheinbar auch nicht berücksichtigt
    Ein festsitzender Zahersatz bedeutet sicherlich auch ein gewisses Mehr an Lebensqualität. Ich für meine Person würde das zumindest dem herausnehmbaren Zahnersatz vorziehen.
    Gibt es schlagkräftige Argumente die ich meiner Versicherung vorlegen kann? Muss ich einer Gutachter mit einbeziehen? Soll ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen? Er hat ähnliche Erfahrungen mit seiner Versicherung machen müssen?
    Für Tipps und Hinweise bedanke ich mich jetzt schon einmal.

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    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    Sie haben sicher Recht mit der Feststellung, dass ein festsitzender Zahnersatz nicht mit einem herausnehmbaren Zahnersatz als gleichwertig anzusehen ist. Das sehen die Gerichte übrigens ganz genau so. Da wagt sich die Versicherung mit einer Therapieempfehlung sehr weit vor. Wenn Sie harte Bandagen haben, werden Sie sich auf gerichtlichem Wege ziemlich sicher gegen Ihre Versicherung durchsetzen.
    Wenn es zu einem sehr starken Knochenabbau gekommen ist, welcher eine erhebliche Weichteilstützung notwendig macht, kann es übrigens von Vorteil sein, einen herausnehmbaren Zahnersatz zu wählen.
    Gruß
    B. Zahedi

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Antwort auf: Kostenübernahme durch PKV
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