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Kostenübernahme durch Krankenkasse bei 20 fehlenden Zähnen

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  • Ersteller
    Thema
  • #307746 Antworten
    Marco77
    Gast

    Hallo,

    ich habe eine Frage.

    Es geht um die Versorgung meines Unterkiefers mit Implantaten und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

    Ausgangslage: Ich bin 35 Jahre alt und habe nur 11 bleibende Zähne, 5 im Unter- und 6 im Oberkiefer. Meine Schneidezähne (4 Stück) sind jeweils bleibende.
    Zu diesen bleibenden Zähnen gesellen sich 12 Milchzähne, die restlichen Zähne wurden nicht angelegt. Verloren habe ich bisher keine meiner Zähne.

    Seit einiger Zeit wackeln 2 meiner Milchzähne im Unterkiefer. Es sind die jeweils links und rechts an den Schneidezähnen angrenzenden. Da ich nicht in naher Zukunft ohne diese Zähne dastehen möchte (ich schäme mich jetzt schon für meine Zähne und Zahnlücken), habe ich mich dazu entschieden mit dem Zahnersatz, zunächst im Unterkiefer, anzufangen. Dazu habe ich mich mit meinem Zahnarzt zusammengesetzt und eine Lösung in Absprache mit einem Kieferchirurgen geschaffen, die vorsieht, dass alle Milchzähne im Unterkiefer rauskommen und ich auf insgesamt 5 Implantaten Zahnersatz bekomme.

    Die Kosten belaufen sich insgesamt auf rund 11.000€, 3.600€ entfallen auf die Implantate, der Rest auf den darauf sitzenden Zahnersatz inkl. des Provisoriums.

    Nach Einreichung eines Heil- und Kostenplans habe ich von meiner Krankenkasse die Antwort erhalten, dass sie sich mit gut 400€ beteiligen würden.

    Mir erscheint das sehr sehr wenig dafür, dass ich völlig unverschuldet in dieser Situation bin.

    Haben Sie die Erfahrung, ob diese 400€ die übliche Beteiligung bei Fällen wir mir mit rund 20 fehlenden Zähnen darstellt?

    Vielen Dank für Ihre Mühe!

    Vielen Grüße aus dem sonnigen Hamburg
    Marco Bessmann

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  • Autor
    Antworten
  • #307747 Antworten
    Nachtigall
    Teilnehmer

    Lieber Marco77,

    ich bin zwar keine Fachfrau, aber wenn man bedenkt, dass der Mensch üblicherweise 32 bleibende Zähne hat, Sie aber nur insgesamt 11, könnte man daran denken, dass eine Ausnahmeindikation nach dem Katalog des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen vorliegen könnte, nämlich eine generalisierte genetische Nichtanlage von Zähnen, was nach meinem Spaziergang durch das Internet wohl keine vollständige Zahnlosigkeit voraussetzt, aber von den Sozialgerichten zahlenmäßig leider nicht besonders konkret festgelegt wurde.

    Wenn ein Gutachter feststellt, dass das bei Ihnen der Fall ist UND zudem eine konventionelle prothetische Versorgung nicht möglich ist, sollte die Krankenkasse mehr leisten.

    Wurde denn von der gesetzlichen Krankenkasse überhaupt ein Gutachten veranlasst?

    Freundliche Grüße
    Nachtigall

    #307748 Antworten
    Hilda
    Gast

    @Marco
    Gib das Thema bei“im Forum suchen“ ein. Es gab schon oft fragen und Antworten genau zu diesem Thema.
    Hilda

    #307749 Antworten
    Marco77
    Teilnehmer

    Guten Morgen Nachtigall,

    vielen Dank für Ihren Beitrag!

    Die generalisierte Nichtanlage liegt bei mir vor. Eine Mitarbeiterin meiner Krankenkasse sagte mir, dass diese vorliege, wenn mehr als 8 Zähne je Unter- oder Oberkiefer fehlten.

    Gleichzeitig sagte man mir, ohne ein Gutachten beauftragt zu haben, dass ich keinen größeren Zuschuss bekäme, weil eine konventionelle prothetische Versorgung möglich wäre. Dabei wäre es auch irrelevant, wie sinnvoll oder nicht eine Prothese in meinem Alter ist.

    @Hilda

    Danke für den Hinweis auf die Suche. Ich habe viele viele Themen durchgewühlt, aber bisher nichts gefunden. Meistens ging es um vereinzelte nicht angelegte Zähne und wenn es mal um eine generalisierte Nichtanlage ging, fehlten, verständlicherweise wegen des schwierigen Themas, für mich hilfreiche Antworten. Vielleicht habe ich auch die falschen Suchbegriffe gewählt.

    Vielen Dank und Gruß
    Marco

    #307750 Antworten
    Nachtigall
    Teilnehmer

    Hallo Marco,

    ich bin sicher, dasss die gesetzliche Krankenkasse alle geplanten Behandlungsfälle, bei denen eine Ausnahmeindikation vorliegt, begutachten lassen MUSS und zur Vorbereitung auch Ihren Zahnarzt heranzuziehen hat, indem sie ihm Vordrucke zum Ausfüllen zuschickt.

    Im Internet gibt es eine Seite namens „Leitfaden für den implantologischen Gutachter“. Da habe ich meine obigen Weisheiten her.
    M.E. findet sich dort alles zum Thema, was die Voraussetzungen für eine Leistungspflicht der Krankenkasse sind, was Ihr Zahnarzt zu tun hat, die gesetzlichen Grundlagen etc. .

    Vielleicht ist das ja hilfreich für Sie.

    Ich wünsche Ihnen, wie es auch ausgehen mag, alles Gute!

    Viele Grüße
    Nachtigall

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Antwort auf: Antwort #307750 in Kostenübernahme durch Krankenkasse bei 20 fehlenden Zähnen
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