Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Kostenübernahme bei Nichtanlage

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  • #281864 Antworten
    Janis
    Gast

    Hallo,

    ich habe jetzt zwar schon einige Zeit hier im Forum gestöbert, abert noch keine wirklich eindeutige Antwort für meine Situation finden können.

    Bei mir sind insgesamt 7 Zähne genetisch nicht angelegt, wovon 6 Lücken (1 Milchzahn habe ich noch) jetzt mit Implantaten gefüllt werden sollen. 5 Implantate sollen im OK und 1 im UK gesetzt werden. Dies lässt sich ja wahrscheinlich leider nicht als generalisierte genetische Nichtanlage von Zähnen werten, oder?

    Meine Krankenkasse (BKK Securvita) meinte, dass sie in meinem Fall die Kosten eventuell übernehmen würden, aber das dies erst von einem Gutachtet beurteilt werden müsste. Dieses Gutachten des MDK besagt nun, dass die Ärzte „keine Ausnahmeinidkation festellen konnten (§ 28 SGB V)“ und dass „zusätzlich eine vertragliche prothetische Versorgung der bestehenden Zähne möglich wäre.“

    Mein Frage dazu lautet nun, ob es irgend eine andere Möglichkeit der Bezuschussung gibt, die in meinem Fall zutreffen würde oder ob mit dem Gutachten der des MDK zufrieden geben soll.

    In meinen Augen kann es nicht angehen, dass ich mit 18 Jahren schon eine Prothese tragen soll oder halt die knapp 15.000 €(!!!), die mein Zahnarzt angesetzt hat aus eigener Tasche bezahlen muss.

    Ich würde mich über aufschlussreiche Antworten sehr freuen.

    Vielen Dank schonmal vorweg

    Janis

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  • #281865 Antworten
    zahedi
    Administrator

    hallo,
    vom Gesetz her stimmt das (leider). Wenn sogenannte herkömmliche Prothetik (Brücken etc.) möglich ist, werden Implantate nicht bezuschusst. Rechtlich ist da eigentlich nichts möglich. Manchmal hat man Dusel und einer schläft.
    Eine Chance könnte darin bestehen, sich ab 2005 besser für Zahnersatz zu versichern. Wie da allerdings bei Ihren Voraussetzung die Möglichkeiten sind, kann ich Ihnen i. A. nicht sagen. Mal bei den KK nachfragen.
    Gruß
    B. Zahedi

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Antwort auf: Antwort #281865 in Kostenübernahme bei Nichtanlage
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