Häufige Suchanfragen im Forum:
Kostenübernahme bei Nichtanlage
- Dieses Thema hat 1 Antwort sowie 3205 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 21 Jahren, 2 Monaten von aktualisiert.
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Thema
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Hallo,
ich habe jetzt zwar schon einige Zeit hier im Forum gestöbert, abert noch keine wirklich eindeutige Antwort für meine Situation finden können.
Bei mir sind insgesamt 7 Zähne genetisch nicht angelegt, wovon 6 Lücken (1 Milchzahn habe ich noch) jetzt mit Implantaten gefüllt werden sollen. 5 Implantate sollen im OK und 1 im UK gesetzt werden. Dies lässt sich ja wahrscheinlich leider nicht als generalisierte genetische Nichtanlage von Zähnen werten, oder?
Meine Krankenkasse (BKK Securvita) meinte, dass sie in meinem Fall die Kosten eventuell übernehmen würden, aber das dies erst von einem Gutachtet beurteilt werden müsste. Dieses Gutachten des MDK besagt nun, dass die Ärzte „keine Ausnahmeinidkation festellen konnten (§ 28 SGB V)“ und dass „zusätzlich eine vertragliche prothetische Versorgung der bestehenden Zähne möglich wäre.“
Mein Frage dazu lautet nun, ob es irgend eine andere Möglichkeit der Bezuschussung gibt, die in meinem Fall zutreffen würde oder ob mit dem Gutachten der des MDK zufrieden geben soll.
In meinen Augen kann es nicht angehen, dass ich mit 18 Jahren schon eine Prothese tragen soll oder halt die knapp 15.000 €(!!!), die mein Zahnarzt angesetzt hat aus eigener Tasche bezahlen muss.
Ich würde mich über aufschlussreiche Antworten sehr freuen.
Vielen Dank schonmal vorweg
Janis