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Kostenpflichtige Kostenvoranschläge?

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  • Ersteller
    Thema
  • #278028 Antworten
    Margit
    Gast

    Hallo, ich würde gerne wissen, ob es normal ist
    schon für die Beratung (+Röntgenbild, welches
    allerdings schon vorher aus anderen Gründen
    gemacht wurde) und den Kostenvoranschlag
    schon 300 Euro bezahlen muß? Mir wurde
    gesagt, das diese Kosten eigentlich nie von
    der Kasse bezahlt würden.
    Vielen Dank
    Margit

Ansicht von 7 Antworten – 1 bis 7 (von insgesamt 7)
  • Autor
    Antworten
  • #278029 Antworten
    Dr.Metelski
    Teilnehmer

    Guten Abend Margit,
    sind Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse
    versichert und es handelt sich um außerver-
    tragliche Leistungen wie Implantate, Keramik-
    inlays oder Vollkeramikkronen, dann wird der
    Kostenvoranschlag von den Krankenkassen
    nicht bezahlt. Wurde die Rö.-Aufnahme im
    Rahmen der vetragszahnärzlichen Behandlung
    angefertigt, kann sie nicht privat berechnet werde.
    Sollten diese 300,-€ keine a Konto Zahlung sein, ist die Summe stark überhöht.

    M.f.G. Dr. G. Metelski

    #278030 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    schließe mich der Meinung von Dr. Metelski an. Zudem sollte jeder Kassenpatient vor der Erbringung von privat zu entrichtenden Leistungen (Privatleistungen) auf entstehende Kosten hingewiesen werden.
    Gruß
    B. Zahedi

    #278031 Antworten
    Dr. Dr. Ruediger Osswald
    Gast

    50 Euro fände ich in Ordnung, (Psoition 003 GOZ, Faktor nach Zeitaufwand , Beratung 20 Minuten, Kosten f. Kostenvoranschlag, Röntgenbild bereits vorliegend, keine Röntgenaschablone), Margit.

    Wenn der Kostenvoranschlag schon dermaßen überhöht ist, wie wird dann erst die Rechnung aussehen.?

    Viel Grüße

    Osswald

    PS. Gerade habe ich umgebaut und dafür zahlreiche Kostenvoranschläge eingeholt. Nicht einer wurde mir in Rechnung gestellt, auch nicht von denen, deren Leistung ich anschließend nicht in Anspruch genommen habe. Zahnärzte predigen (zurecht) immer die Segnungen der freien Marktwirtschaft….bei den in diesem System selbstverständlichen kostenlosen Angeboten für ihre Leistung beißt es dann schon aus. Marktwirtschaft ist eben keine Einbahnstraße, überraschenderweise (wie sie noch einsehen werden müssen) nicht einmal für Zahnärzte…..smile…

    #278032 Antworten
    Dr. Schiml
    Gast

    Ich kann den vorherigen Beiträgen nicht so ohne weiteres zustimmen: Vielleicht waren ja Modelle, Schablonen etc mit dabei?
    Außerdem, Thema Umbau: Wenn ein Architekt einen Umbau plant und dann der Auftrag an einen anderen Architekten geht, bekommt dann der erste kein Geld? Der Zahnarzt ist doch nicht nur Handwerker sondern durchaus auch Architekt (im übertragenen Sinn).

    #278033 Antworten
    Dr. Dr. Ruediger Osswald
    Gast

    Deshalb soll er ja auch 50 Euro für seine 20-minütige Beratung bekommen, Herr Schiml, wenn keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Wenn er aber schon 300 Euro berechnet, sollte er diese bei der Rechnung zumindest gut schreiben, wenn er den Behandlungs-Auftgag erhält.

    Vielleicht wäre das ein Konsens.

    Herzliche Grüße

    Osswald

    #278034 Antworten
    Dr.Metelski
    Teilnehmer

    Herr Schimmel ich stimme mit Herrn Osswald
    überein. Sie müssen doch wohl selbst zugeben,
    dass selbst mit Modellen, Rö.-Schablonen,
    OPG-Aufnahme ect. 300 € viel zu viel sind.Dies
    ist auch ein Grund, weshalb wir einen großen
    Immageverlust haben.Sicher will jeder überleben, doch nicht so!!

    M.F.G. Metelski

    #278035 Antworten
    Margit
    Gast

    Hallo, die Kosten sollen mir auch bei Behandlungsauftrag gut geschrieben, nur überlegt man sich dann ja 3 mal, ob man sich noch einen 2. Voranschlag einholt und dann nicht den 1. annimmt( es sei denn, der 2. ist wesentlich niedriger!). Es wurde außer einem Röntgenbild und dem Gespräch nichts weiter gemacht. Das Bild wurde aber vorher gemacht, um zu sehen, ob ein Stift im Wurzelkanal ist. Fairerweise muß man sagen, daß ich davon vorher wußte, nur war ich über die Höhe des Kostenvoranschlages doch etwas geschockt und ich werde mir trotzdem einen 2. einholen und dann entscheiden. Ich wollte nur wissen, ob das allgemein üblich ist.
    Vielen Dank für die vielen Antworten
    Gruß Margit

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Antwort auf: Antwort #278032 in Kostenpflichtige Kostenvoranschläge?
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