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Kostenerstattung der PKV – Flucht in die medizinische Notwendigkeit ?

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    Thema
  • #281869 Antworten
    Gast
    Gast

    Guten Tag ! Ich benötige eine Reihe von Implantaten sowohl im OK als auch im UK. Da ich seit 20 Jahren Beitragszahler einer privaten Kranken-Vollversicherung bin, habe ich bis letzte Woche gedacht gut versichert zu sein …. bis auf den eingereichten Heil- und Kostenplan die Antwort der Gothaer kam – dort wurden die meisten Positionen mit dem Verweis auf die allgemeinen Versicherungsbedingungen „…. besteht u.E. keine medizinische Notwendigkeit – hierfür können wir Ihnen keine Leistung zur Verfügung stellen “ lapidar abgetan. Im Klartext will die Versicherung rund 40 % der Kosten erstatten (80 % sind vertraglich vereinbart). Nun zur Kernfrage: Legt nicht der Arzt fest, was für seinen Patienten medizinisch Notwendig ist ?

    MfG

    Gast

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  • #281870 Antworten
    Dr.Metelski
    Teilnehmer

    Guten Tag,
    natürlich legt der Arzt fest, was medizinisch not-
    wendig ist.Doch die PKV-en versuchen immer wieder,durch sachfremde Mitarbeiter oder so-
    genannte Beratungsärzte Leistungen zu minimieren. Es gibt aber ein Urteil des BGH vom 12. 03. 2003(Az.: ZR 278/01)zur medizinischen Notwendigkeit einer Heilbehandlung und der Verpflichtung der PKV entsprechende Kosten zu übernehmen.
    Mein Tip:nehmen Sie sich einen guten Anwalt
    u.klagen Sie(wird leider von vielen Patienten
    nicht durchgeführt).Auf keinen Vergleich einlassen.

    Viel Erfolg u. Gruß Dr. Metelski

    #281871 Antworten
    Schäffer
    Gast

    [quote=“Gast“]
    Guten Tag ! Ich benötige eine Reihe von Implantaten sowohl im OK als auch im UK. Da ich seit 20 Jahren Beitragszahler einer privaten Kranken-Vollversicherung bin, habe ich bis letzte Woche gedacht gut versichert zu sein …. bis auf den eingereichten Heil- und Kostenplan die Antwort der Gothaer kam – dort wurden die meisten Positionen mit dem Verweis auf die allgemeinen Versicherungsbedingungen „…. besteht u.E. keine medizinische Notwendigkeit – hierfür können wir Ihnen keine Leistung zur Verfügung stellen “ lapidar abgetan. Im Klartext will die Versicherung rund 40 % der Kosten erstatten (80 % sind vertraglich vereinbart). Nun zur Kernfrage: Legt nicht der Arzt fest, was für seinen Patienten medizinisch Notwendig ist ?

    MfG

    Gast
    [/quote]

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Antwort auf: Antwort #281870 in Kostenerstattung der PKV – Flucht in die medizinische Notwendigkeit ?
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