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Kostenbeteiligung der KK für Kronen in „Ausnahmefällen“

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  • Ersteller
    Thema
  • #276655 Antworten
    H. Meyer
    Gast

    ….diese Ausnahmefälle sind bei zahnbegrenzten Einzelzahnlücken, wenn „die Nachbarzähne kariesfrei sind“ , ….

    Bei mir sind zwei Nachbarzähne mit Inlays versorgt – fallen die in den Ausnahmefall
    „kariesfrei“?

    Vielen Dank für Ihre Antwort
    herzl. Grüße
    H. Meyer

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  • Autor
    Antworten
  • #276656 Antworten
    Dr. Andreas Lindemann
    Gast

    Hallo Herr Meyer,

    rein medizinisch gesehen sind diese Zähne in der Tat „kariesfrei“ und „nicht überkronungsbedürftig“. Die neuen Regelungen bezüglich zahnbegrenzter Einzelzahnlücken sind allerdings noch lange nicht bis zu allen gesetzlichen Krankenversicherungen durchgedrungen. Falls Ihre KK eine Kostenbeteiligung ablehnt, sollten Sie beharrlich auf die Ausnahmeregelungen hinweisen.

    Viel Erfolg und herzliche Grüße

    Dr. Andreas Lindemann

    #276657 Antworten
    M. Meyer
    Gast

    S.g. Herr Dr. Lindemann
    Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe Ihren Rat befolgt und auf die Ausnahmeregelung nochmals hingewiesen.
    Scheinbar gehen hier die Meinungen auseinander – „kariesfrei“ sei der Zahn im Sinne dieser Regelung wohl nicht, wenn mit Inlay versehen. Besagte Dame von der Krankenasse würde sich jedoch überzeugen lassen, wenn sie das schriftlich bekäme, daß andere (Ärzte u. Krankenkassen) diesen Fall anders sehen.
    Lieber Herr Dr. Lindemann, wie komme ich jetzt an eine schriftliche Aussage (kennen Sie eine Krankenkasse, die mir das bestätigen würde?), daß ein mit Inlay versehener Zahn
    „kariesfrei“ ist?
    Ich wäre Ihnen wirklich sehr dankbar !
    Herzliche Grüße
    M. Meyer

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Antwort auf: Antwort #276656 in Kostenbeteiligung der KK für Kronen in „Ausnahmefällen“
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