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Kostenabrechnung mit PKV

  • Dieses Thema hat 1 Antwort sowie 3062 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 19 Jahren, 2 Monaten von Karl-Josef Mathes aktualisiert.
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    Thema
  • #289371 Antworten
    HGReschke
    Gast

    Hallo,
    nach erfolgter und geglückter Setzung von 7 Implantaten und der Versorgung mit Teleskopprothesen gibt es nunmehr einige mittlere Erstattungsprobleme mit meiner privaten Krankenversicherung. Betroffen sind das Auswechseln von Sekundärteilen(GOZ 905) und angeblich überhöhte Material- und Laborkosten. Die Meinung meiner Privatversicherung und die meines Implantologen stehen sich unversöhnlich gegenüber und ich stehe als Laie dazwischen. Mir ist natürlich klar, dass ich in diesem Forum keine Rechtsberatung erhalte. Vielleicht kann mir aber jemand sagen, ob es so etwas wie Schiedsstellen gibt, die ich als Privatversicherter zur neutralen Einschätzung einschalten kann.
    Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
    HGReschke

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  • #289372 Antworten
    Karl-Josef Mathes
    Gast

    Hallo,

    es gibt einen Kostenvoranschlag (hoffe ich ), in dem steht drin, was Sie mit Ihrem Arzt vereinbart haben. Es gibt einen Versicherungsvertrag, in dem steht drin, was Sie mit Ihrer Versicherung vereinbart haben. Und es gibt ggf. eine Behilfeverordnung, in der steht drin, was Sie von Ihrer Beihilfe zu erwarten haben.

    Bei den Material- und Laborkosten gibt es immer mal Probleme mit den Versicherungen und der Beihilfe, weil die natürlich Geld sparen wollen. Aber für privat Versicherte gibt es nur den Begriff der Ortsüblichkeit. Aber auch das bezieht sich auf die Privatversicherten. Die priv. Kassen wollen hier gelegentlich durchsetzen, dass auch für Privatversicherte die Laborpreise für die gesetzlichen Kassen eingesetzt werden.
    Und da stehen Sie als Patient in der Tat dazwischen. Ihr Zahnarzt hat gegen Sie einen Anspruch entsprechend den Regelungen des vereinbarten Kostenvoranschlages. Er hat mit Ihrer Versicherung keinerlei Rechtsverbindung. Mit Ihrer Versicherung müssen Sie sich selbst streiten.
    Sollten Sie Sorge haben, dass die Rechnung nicht korrekt ist, so können Sie sich z.B. an die für Ihren Bereich zuständige Landeszahnärztekammer wenden. Dort gibt es entsprechende Stellen, die das überprüfen. Mit Ihrer Versicherung werden Sie notfalls vor Gericht ziehen müssen. Es gibt da keine verbindlichen Schiedsstellen, soweit ich weiß.

    Das ist das, was mir darüber bekannt ist, wie immer ohne Gewähr. Ich hoffe, ich konnte Ihnen trotzdem weiterhelfen.

    Viele Grüße
    K.-J. Mathes

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