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Kosten Prov., indivi. Farbe der Keramik

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    Thema
  • #286665 Antworten
    Renate
    Gast

    Sehr geehrte Zahnärzte,

    ich verstehe einen Kostenplan nicht ganz. Es wird kein Langzeitprov. gemacht, trotzdem steht auf dem Kostenplan Prov. Kronen drauf. Es wird doch gleich die endgültige Versorgung drauf gemacht. Prov. ist doch, wenn bei einem Zahn zuerst eine Kunststoffkrone drauf kommt und dann die endgültige Krone. Bei Implantaten soll gleich das Metallgerüst gemacht werden und dann die Suprakonstruktion. Das ist doch etwas anderes, oder sehe ich das falsch?
    Die indiv. Farbe der Keramik erfolgt doch durch die Farbauswahl mit der Farbpalette. Die Keramik ist den eigenen Zähnen angeglichen. Wieso soll ich zwei Mal dafür zahlen?

    Vielen Dank im voraus.

    Mit freundlichen Grüssen
    Renate

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  • Autor
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  • #286666 Antworten
    Dr. Metelski
    Gast

    Wenn bei Ihnen kein Langzeitprovisorium gefertigt wurde oder wird,liegen Sie mit Ihrer Meinung richtig.
    Anders verhält es sich mit der Farbe der Keramikverblendung.es ist häufig so,dass die Farbe Ihrer eigenen Zähne mit denen des Farbringes der jeweiligen Keramik nicht übereinstimmt.In diesen Fällen muss vom Zahntechniker vielleicht eine andere Schichtung oder Bemahlung vorgenommen werden.Der Zahnarzt verdient daran keinen Cent,es sind reine Laborleistungen.Häufig ist es auch so,dass vom Techniker bewusst kleine weiße oder bräunliche Flecken in die Keramik eingearbeitet werden,damit es natürlicher aussieht.Wenn Sie das alles nicht wünschen,müssen Sie mit Ihrem zahnarzt darüber reden.

    Gruß Dr. Metelski

    #286668 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    wenn sogenannte Massivpfosten erst in das Implantat eingesetzt werden und dann ein Anbdruck genommen wird, kann/wird dieser Pfosten mit einer prov. Kronen bis zur Fertigstellung versorgt. Oder zur Überprüfung der Ästehetik bzw. des Zahnfleischverlaufs wird kurzzeitig ein Provisorium eingsetzt. Langzeitprov. darf erst bei einer Dauer ab 3 Monaten in Rechnung gestellt werden.
    Gruß
    B. Zahedi

    #286667 Antworten
    Renate
    Gast

    Sehr geehrter Herr Dr. Metelski,
    sehr geehrter Herr Dr. Zahedi,

    vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Welche Abrechnungsnummer wäre es dann im Fall Kurzzeitprov. u. Langzeitprov.? Danke.

    Mit freundlichem Gruss

    Renate

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Antwort auf: Kosten Prov., indivi. Farbe der Keramik
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