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Kosten für Implantate und Übernahme durch GKV
- Dieses Thema hat 3 Antworten sowie 5290 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 21 Jahren, 1 Monat von aktualisiert.
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Thema
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Hallo,
bei mir sind die Zähne 12 und 22 nicht angelegt, die Nachbarzähne sind in Ordnung und nicht überkront. Nachdem die Lücken durch eine KFO-Behandlung ausreichend verbreitert wurden, möchte ich mir nun Implantate setzen lassen. Mit welchen Kosten für die Implantate, Kronen, Vor- und Nachbehandlung etc. habe ich zu rechnen? Ich möchte nicht die Sparversion aber auch nicht das Luxusmodell. Gilt noch die gesetzliche Regelung gemäß § 30 Abs. 1 Satz 5 SGB V (Zuschussanspruch für Suprakonstruktion bei zahnbegrenzten Einzelzahnlücken, wenn keine parodontale Behandlungsbedürftigkeit besteht, die Nachbarzähne kariesfrei und nicht überkronungsbedürftig bzw. überkront sind) oder kann ich den Zuschuss der GKV noch bekommen?
Vielen Dank im voraus.
Gruß
Robert