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Kosten für HKP-Erstellung
- Dieses Thema hat 4 Antworten sowie 8087 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 18 Jahren, 12 Monaten von aktualisiert.
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Thema
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Kostenübernahme bei einer HKP-Erstellung.
Ich war bei zwei Implantologen und habe mir HKPs erstellen lassen. Da die Behandlung ja nur von einem ZA durchgeführt werden kann, muss ich sicher die Kosten für die HKP-Erstellung bei dem ZA übernehmen, der die Behandlung nicht durchführt.Konkreter Hintergrund meiner Frage ist der, dass der Zahnarzt, bei dem ich die Behandlung NICHT durchführen lasse, massenhaft HKPs erstellt hat:
1. Einen für Implantat und Implantateinbringung (Krone nicht mit aufgeführt, aber berechnet, vermutlich daher falsch?)
2. Einen für Sinuslift (obwohl bei Erstellung des 1. HKP schon klar war, dass ich einen Sinuslift benötige)
3. Einen für die Krankenkasse wg. KroneDa mir die Pläne nicht klar waren und ich um eine schlüssige Erklärung (was nicht unmittelbar schriftlich hätte erfolgen müssen) gebeten hatte, gingen mir folgende neue HKPs zu:
4. geänderter HKP für Implantat und Implantateinbringung (diesmal Krone nicht mit einberechnet)
5. geänderter HKP für KrankenkasseVon dem anderen ZA habe ich HKPs erhalten, die sofort selbsterklärend und schlüssig waren.
Für die Erstellung EINES HKP muss ja der Patient selbst aufkommen. Muss ich nun im oben beschriebenen Fall jeden einzelnen HKP zahlen? Falls ja, hätte der ZA nicht sofort schlüssige HKPs erstellen müssen sowie den Sinuslift mit aufnehmen, da dieser ja von Anfang an bekannt war?
Was darf ein ZA für die HKP-Erstellung berechnen?
Bin etwas verwirrt und würde mich über eine entsprechende Antwort, möglichst von einem Zahnarzt oder Juristen, sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus!
Grüße TK