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Kosten des Implantat-Aufsatzes/Krone

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  • Dieses Thema hat 5 Antworten sowie 11047 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 22 Jahren, 5 Monaten von Dr. Dr. Ruediger Osswald aktualisiert.
  • Ersteller
    Thema
  • #278156 Antworten
    Sabine Pieper
    Gast

    Hallo,

    vor einem 3/4 Jahr habe ich den Entschluß gefasst, mir im linken Unterkiefer (Prämolar;35)Ein Implantat setzen zu lassen ( Vor einigen Jahren wurde mir der Milchzahn gezogen, der Folgezahn war genetisch nicht angelegt). Im Vorgespräch setzte mein Zahnarzt seine Kosten auf ca. 500 €. Nachdem mir der Chirurg nun das Implantat gesetzt hat, sollen sich die Kosten plötzlich 800-1000 € für den Implantat-Aufsatz/Krone belaufen.

    Nun meine Frage:
    Sind die Kosten nicht überhöht? Wie hoch sind die Kosten im Regelfall. lohnt es sich einen 2. Kostenplan von einem anderen Zahnarzt einzuholen?

    Ich bin für jeden Rat dankbar!!

Ansicht von 5 Antworten – 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Autor
    Antworten
  • #278157 Antworten
    Dr. Claudio Cacaci
    Teilnehmer

    Sehr geehrte Frau Pieper,

    500€ für einen Implantataufsatz, sprich Krone sind zu wenig. Unsere Meisterlabore verlangen allein schon zw. 500-600 €!

    Ihr Zahnarzt muss sich primär mal verschätzt haben.
    800-1000€ für eine Implantatkrone als Gesamtkosten würde ich als günstig einstufen.

    Grüße

    Dr. Cacaci

    #278158 Antworten
    Sabine Pieper
    Gast

    Herzlichen Dank für die schnelle Reaktion und Ihre Einschätzung zu diesem Sachverhalt.

    Viele Grüße
    Sabine P.

    #278159 Antworten
    Dr. Dr. Ruediger Osswald
    Gast

    Allein für die Krone finde ich das ausgesprochen teuer, Sabine. Darüber hinaus gibt es ja eine für alle Zahnärzte verbindliche Gebührenordnung, an Hand derer man das sehr einfach abschätzen kann.

    Grüße

    Osswald

    #278160 Antworten
    Sabine Pieper
    Gast

    Herzlichen Dank für den Beitrag. Ich lasse mir gerade einen 2. Kostenvoranschlag erstellen. Interessant finde ich jetzt den Teil über die Gebührenordnung. Wie kommen denn die so immens differierenden Kostenvoranschläge zustande? Allein durch Materialkosten? Gilt die Gebührenordnung auch für Privatpatienten? Wohin kann ich mich im Zweifelsfall wenden?

    Viele liebe Grüße
    Sabine

    #278161 Antworten
    Dr. Dr. Ruediger Osswald
    Gast

    Die Abrechnung von privaten zahnärztlichen Leistungen, Sabine, bewegt sich durchaus nicht im rechtsfreien Raum, sondern ist vielmehr ausgesprochen eng gesetzlich geregelt, auch wenn man eigentlich Kassenpatient ist und private Leistungen nur im Zusammenhang mit Implantaten in Anspruch nimmt. Die Berechnung eines Pauschalbetrages ist beispielsweise rechtswidrig, jeder Behandlungsposition steht vielmehr ein definierter Geldbetrag gegenüber, so dass eine Rechnung jederzeit detailliert nachprüfbar ist. Ein Kostenvoranschlag enthält die wesentlichen Positionen, so dass eine Überschreitung von mehr als 30% nur in Ausnahmefällen und mit detaillierter Begründung (unvorhersehbares Ereignis) berechtigt ist.

    Die Gebührenordnung (GOZ), die für die Abrechnung von Implantaten und Kronen auf Implantaten zuständig ist, gilt nur für Privatpatienten. Im Falle von Implantaten gilt sie jedoch auch für Kassenpatienten, da es sich bis auf wenige Ausnahmefälle um reine Privatleistungen handelt.

    Differenzen können zustande kommen:

    1) Honorar

    a) über den Steigerungsfaktor (z.B. Schwierigkeit), der maximal und mit Begründung bis 3.5 liegen kann, wenn Sie keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen haben

    b) Über 3.5-fach, wenn Sie VOR der Behandlung eine solche Vereinbarung mit Ihrem Zahnarzt getroffen haben

    2. Wegen der Laborkosten, aber auch dort gibt es eine Gebührenordnung.

    Im Zweifelsfalle macht es Sinn, zunächst in Ruhe mit dem Zahnarzt zu sprechen. Können die Probleme nicht ausgeräumt werden, aollte man sich zunächst bei der zuständigen Zahnärztekammer zu erkundigen, ehe man zu streiten anfängt. Die prüfen auch die Abrechnungen für die Patienten.

    Viele Grüße

    Osswald

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Antwort auf: Antwort #278161 in Kosten des Implantat-Aufsatzes/Krone
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