Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


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    Thema
  • #286627 Antworten
    hanna
    Gast

    Ich habe jetzt von meinem Zahnarzt die Rechnung für das Setzen dreier Implantate erhalten: 2050 Euro. Er hat für das Präparieren der Knochenkavität, Einsetzen der Schablone und Einbringen des Implantates jeweils den 3,5 fachen Satz gewählt. Dies stand auch schon so im Kostenvoranschlag. Dort stand aber auch ,dass der Zahnarzt begründen muß, warum er in der Rechnung mit einem erhöhten Satz abrechnet. Die Implantation verlief bei mir ausgesprochen einfach und komplikationslos-so der Zahnarzt ausdrücklich. Er war eine halbe Stunde früher als geplant fertig. Ich fragte beim Zahnarzt nach einer Begründung. Antwort: Implantationen seien ein OP-Termin und würden von ihm grundsätzlich deshalb teilweise mit dem 3,5 fachen Satz abgerechnet. Wären meine Verhältnisse komplizierter gewesen, hätte er von vorne herein einen höheren Satz im Kostenvoranschlag angegeben.
    Ich glaube, dass dieser 3,5 fache Satz an sich noch ganz moderat ist, auch wurden ansonsten der 2,3 fache oder niedrigere Sätze gewählt. Trotzdem finde ich es nicht toll, wenn ich als Kundin und Patientin keine Begründung erhalte, warum ich etwas in welcher Höhe bezahlen soll.

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  • #286628 Antworten
    bernd
    Gast

    hallo hanna,
    die implantatkosten sind sehr moderat und liegen an der unteren grenze des kalkulierbaren.
    die begründung für den 3,5-fachen GOZ-Satz muss eine besondere erschwernis sein. der hinweis für eine op allein reicht nicht aus! als patient hast du anspruch auf eine ordentliche begründung. ansonsten würde ich den ansatz kürzen. nachzulesen in der GOZ, TB Beck-Verlag.
    gruß… bernd

    #286629 Antworten
    hanna
    Gast

    Hallo, Bernd,

    damit keine mißverständnisse entstehen: es handelt sich hier um die Zwischenrechnung, d.h. es ist noch kein Zahnersatz drauf, nur die reinen Implantate sind drin. Insgesamt muß ich für drei Implantate und zwei neue Kronen zusätzlich (also 5 Zähne) mit 6500 Euro rechnen – laut Kostenvoranschlag.
    Ich bin also noch nicht fertig mit der Behandlung und habe natürlich keine Lust auf eine Auseinandersetzung. Außerdem ist das jetzt in kurzer Zeit der dritte Zahnarzt, der bei der Abrechnung nicht transparent bzw. meines Erachtens nicht korrekt vorgeht. Das nervt….
    Da entsteht langsam der Eindruck bei mir, manche Zahnärzte erwarten sebstverständlich, dass der Patient einfach zahlt und den Mund hält.

    #286630 Antworten
    K.-J. Mathes
    Gast

    Hallo Hanna,

    das große Problem liegt darin, daß der Gesetzgeber sich seit fast 20 Jahren weigert, die GOZ, also die Gebührenordnung für die Zahnärzte, den akruellen Gegebenheiten anzupassen. Darum sind die Gebühren für die Implantation schlicht und ergreifend zu niedrig angesetzt. Implantate spielten damals in der breiten Zahnmedizin noch keine Rolle und der Zahnarzt, der damals die Bundesregierung beraten hatte, befasste sich mit Parodontologie. Die Unkenntnis über die Implantologie damals entnehmen sie bitte dem Umstand, dass im ersten Entwurf in der Gebühr bereits das Implantat enthalten sein sollte. Das kostete aber damals schon deutlich mehr, als an Gebühr vorgesehen war.
    Die korrekte Lösung besteht darin, mit dem Patienten vor der Behandlung eine sogenannte Honorarverinbarung zu treffen. Dann gibt es danach keine Zweifel mehr. Damit entfällt auch die Begründungspflicht.
    Im Übrigen ist die Aussage im Beitrag des Herrn Bernd nicht ganz auf dem neuesten Stand. Das Bundesverfassungsgericht hat nach meinem Wissen in einer Entscheidung zumindest indirekt den Weg eröffnet, auch mit der wirtschaftlichen Notwendigkeit zu argumentieren. Ob das nur eine theoretische Möglichkeit ist, das weiß ich nicht.
    An Ihrer Stelle würde ich die Rechnung bezahlen. Sie ist moderat und Sie sind offensichtlich gut behandelt worden. Sie haben eine Leistung erhalten und sollten den, der sie erbracht hat, nicht um seinen Lohn prellen, denn Sie haben vorher gewußt, was Sie nachher zu zahlen haben.
    Allen lesenden Kollegen kann ich nur anraten, den Weg der vorherigen Honorarvereinbarung zu gehen. Es ist für alle die sauberste Lösung.
    Mit freundlichen Grüßen
    K.-J. Mathes

    #286647 Antworten
    Christel
    Gast

    hallo hanna,
    da bist du aber mit 2050€ bei 3 Zähnen noch gut bedient. Ich war gerade gestern zum ersten Besprechungstermin für 4 Implantate bei meinem Zahnarzt, und er sagte, das würde mich ca. 6.ooo,oo€ kosten (Kassenzuschuss schon mit berücksichtigt).
    DAs muss man sich mal vorstellen6.ooo euro für 4 Zähne, ich fasse es nicht.
    Mein Vertrauen in Zahnärzte und Ärzte überhaupt hält sich in Grenzen und ich überlege nun, da ich Rentnerin bin, ob ich mir nicht einfach ein Gebiss verpassen lassen, auch wenn es aus ästhetischen Gründen nicht so doll ist.
    Was ist denn so Eure Erfahrung mit Implantaten und die Kosten dafür?
    Christel

    #286648 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Guten Tag,
    selbst 6000 EUR für 4 Implantate sind inkl. Zahnersatz heute als eher günstig anzusehen.
    Gruß
    B. Zahedi

    #286649 Antworten
    Christel
    Gast

    Danke für den Hinweis; für mich ist es dennoch schwer erschwinglich. Sparen ist angesagt; und ich kann,so mein Zahnarzt, 2x 3000 Euro bezahlen. Das ist doch schon was.
    Gruss
    Christel

    #286631 Antworten
    bernd
    Gast

    hallo, hr. dr. mathes,
    die vorgaben der goz, den 3,5fachen satz mit der besonderen erschwernis zu begründen, ist nach wie vor gültig. die von ihnen angeführte wirtschaftliche notwendigkeit hat noch nicht eingang in die goz gefunden. das hätte man zwar aus verständlichen gründen ganz gerne, aber es ist fraglich, ob es überhaupt dazu kommt.
    die gesetzlichen krankenkassen warnen den patienten vor dem abschluss einer honararvereinbarung, weil er damit den honorarforderungen des za ausgeliefert ist. die goz wird in diesem fall außer kraft gesetzt.
    gruß.. bernd

    #286632 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    mir geht es hier gar nicht um Steigerungen überden 3,5fachen Satz. tatsache ist, dass es eine Verfassungsklage seitens der Zahnärzte an Anpassung der 17 Jahre alten Gebührenordnung gegeben hat. Das BVfG hat diese abgewiesen mit dem Hinweis auf die in der Gebührenordnung möglichen Gestaltungsspielräume. Also von dort ganz klar: nimmt höherer Sätze, wenn notwendig.
    Gruß
    B. Zahedi

    #286633 Antworten
    K.-J. Mathes
    Gast

    Hallo Herr Rauh,

    wieso ist der Patient dann der Honorarforderung des Zahnarztes ausgeliefert? Er erhält vorher die Information über die exakten Kosten. Die, und nur die, muß er nachher auch bezahlen. Völlig transparent und absolut fair. Und da sich keiner von einem bestimmten Zahnarzt behandeln lassen muß und die von Ihnen zitierten gesetzlichen Krankenkassen dazu raten, sich mehrere Kostenvoranschläge von verschiedenen Zahnärzten einzuholen, kann der Patient sich in Ruhe vorher entscheiden, zu wem er zu welchem Preis gehen will. Absolut OK und fairer gehts nicht.
    Ob das aus Ihrer Sicht ideologisch paßt, weiß ich nicht. Nur alles andere ist eben nicht transparent und damit schlußendlich auch nicht fair.
    Mit freundlichen Grüßen
    K.-J. Mathes

    #286634 Antworten
    bernd
    Gast

    hallo, hr. dr. mathes,
    es geht nicht darum, ob es ideologisch passt, sondern ob die kosten vom durchschnittspatienten noch bezahlbar sind! natürlich kann der patient zum kostenanschlag ja oder nein sagen. nur – welche wahl-möglichkeit hat er, wenn die gebührenordnung für zahnärzte (goz) in deutschland auf breiter linie durch honorarvereinbarung ausgehebelt wird? das führt i.d.r. immer zu honorarsteigerungen, die der patient bei stagnierenden oder gar zurückgehenden einkünften nicht mehr leisten kann. im übrigen raten die gkv wie auch nicht wenige privatversicherungen nicht nur zu mehreren angeboten (kostenanschlägen), sondern honorarvereinbarungen, auch abdingungsvereinbarungen genannt, nicht zu aktzeptieren.
    es werden sich wohl künftig auch die zae mit kleineren brötchen zufrieden geben müssen, wenn die lukrativen arbeiten, wie beispielsweise implantate oder protetische maßnahmen, noch hierzulande beauftragt werden und nicht nicht ins unmittelbar benachbarte preisgünstigere eu-ausland abwandern.
    ich nehme an, dass ihnen die argumente nicht gefallen werden, aber an der realität kommt man eben nicht vorbei.

    gruß… bernd

    #286635 Antworten
    K.-J. Mathes
    Gast

    Hallo Herr Rauh,
    ich glaube kaum, daß Sie Recht haben. Das Thema Abwanderung ins Ausland macht mir keine Sorgen. Es spielt heute und auch in Zukunft keinerlei bedeutsame Rolle. Denn das kann sich der durchschnittliche Patient mit 6 Wochen Urlaub im Jahr ohnehin nicht leisten (Nacharbeiten, Beschwerden, Korrekturen etc.). Ich kenne jedenfalls bis heute niemanden persönlich, der Dentaltourist war. Er braucht es auch nicht, denn es gibt, Gott sei Dank, auch in unserem Lande preislich Angebote, die es mit dem gerühmten Ausland durchaus aufnehmen können. Das können Sie gelegentlich auch Beiträgen in diesem Forum entnehmen. Übrigens ein schöner Beweis dafür, daß Ihre Theorie der Preisverschwörung unter Zahnärzten nur Phantasie ist. Und wenn eine Leistung zu den GOZ-Sätzen nicht erbringbar ist, dann ist sie auch nicht lukrativ, oder?
    Trauen Sie doch den Menschen etwas mehr zu. Die können schon auf ihr Geld aufpassen und tun es auch. Die können aber auch bestimmen, was ihnen welche Behandlung wert ist und brauchen keinen Oberaufpasser, der das für sie entscheidet, so wie das in der Staatsmedizin der Fall ist.
    Und zum Thema Preissteigerungen nur einen kleinen Hinweis: Seit Inkrafttreten der GOZ vor über 15 Jahren hat es keine Preissteigerung gegeben. Kennen Sie noch eine Branche, in der das so ist?
    Also, gefallen haben mir Ihre Argumente schon, aber Realität war das nicht.
    Mit freundlichen Grüßen
    K.-J. Mathes

    #286636 Antworten
    Christel
    Gast

    Melde mich noch einmal zu Wort:
    Kaum hatte ich hier meinen ersten Kommentar abgegeben, bekam ich eine email einer Werbeagentur für Zahnimplantate, in der meine Worte hier an Hanna kopiert waren (bzgl. der Kosten) und es war ein link auf eine bestimme Website angegeben. Natürlich schaute ich dort hinein,und es war ein Angebot, dass, wenn man in die Tschechei fährt, die Kosten bis zu 5o % bei Implantaten billiger seien. Es wird auf dieser Website, die ich hier nicht nennen möchte, auch darauf hingewiesen, dass man seinen Zahnarzt fragen soll, ob er, wenn man schon nicht ins Ausland fahren will, er die Materialien dort „bestellt“, die genauso qualitativ wertvoll wären, wie in Deutschland. Ja sogar stand dort, dass die gesamte deutsche Nationalelf dort ihre zahntechnischen Laboruntersuchungen usw. machen lässt.
    Alles das liest sich gut, doch wie Herr Mathes schon schreibt: Wir „Menschen“ können sehr gut auf unser Geld aufpassen, und wir tun es auch. Ich werde den Teufel tun und ins Ausland fahren wegen ein paar Zahnimplantaten. Mit einem einmaligen Aufennthalt ist es ja nicht getan; das wird aber auf dieser Website nicht erwähnt.
    Ich wollte mit diesen Zeilen nur darauf hinweisen, dass es sogenannte „Lurker“ gibt, die hier auf solchen Seiten sich die Kommentare zu Nutze machen und dann ihre Werbemails versenden. Lesen und sich schlau machen ist gut, das sollte man unbedingt. Bevor man aber sich aus finanziellen Gründen ins Ausland begibt ohne evt. jemanden bei Misslingen in Regress nehmen zu können…. – nein, das werde ich gewiss nicht tun. Ich lasse das alles hier machen und spare dafür
    Mit freundlichen Grüssen
    Christel

    #286650 Antworten
    hanna
    Gast

    Hallo,

    als Urheberin dieser Kostendiskussion melde ich mich nochmals zu Wort: ich denke, die Kosten für meine Implantate samt Zahnersatz sind in Ordnung, wenn auch an sich tierisch hoch!
    Was mich stört ist, dass die Zahnärzte ja wohl auch laut GOZ nicht eine OP an sich als Grund für erhöhte Sätze hernehmen können, veraltete Gebührenordnungen hin oder her. Ich möchte als zahlender Kunde und mündiger Mensch behandelt werden. Ich erwarte dann von dem Behandler, dass er die Situaton offen anspricht, soll heißen mir sagt, dass er für weniger einfach nicht arbeitet ( arbeiten kann?). In meinem Fall ist dies nicht geschehen, sondern es wurde einfach so ohne Begründung ein erhöhter Satz angegeben. Meine Nachfragen nach Begründung wurde fast schon als Unverschämtheit gewertet – so jedenfalls mein Eindruck. Es geht mir hier also in erster Linie um den Umgang mit dem Patienten, ich rede von Offenheit, Respekt und Professionalität, die ich des öfteren vermisse.

    #286651 Antworten
    K.-J. Mathes
    Gast

    Hallo Hanna,

    genau darum geht es mir auch: korrekten Umgang miteinander und Respekt voreinander. Deshalb spreche ich mit meinen Patienten alle Fragen offen an und kläre sie vorher im Gespräch. Dann weiß jeder, wer was warum tut. Das gilt für die Therapiemöglichkeiten genauso wie für die Kosten. Es hat schon einen Sinn, daß das Behandlungszimmer auch allgemein Sprechzimmer heißt. Und nur der umfassend aufgeklärte Patient ist auch ein wirklich kooperativer Patient, weil er im Wissen dessen was er tut zusammen mit dem Arzt seines Vertrauens eine Therapie festgelegt hat, hinter der dann Arzt und Patient auch stehen. Jeder Versuch von außen, in ein so entstandenes Vertrauensverhältnis hineinzuregieren muß es zwangsläufig stören, wenn nicht zerstören.
    Und Sie haben als Patient ein Recht auf diese Behandlung und Sie sollten sie von Ihrem Arzt auch genau so einfordern. Wer mit seinen Patienten nicht reden will, der sollte sie auch nicht behandeln.
    Ich wünsche Ihnen alles Gute.
    Mit freundlichen Grüßen
    K.-J. Mathes

    #286652 Antworten
    Eva
    Gast

    Hallo Herr Dr. Mathes,

    zunächst vielen Dank für Ihren Beitrag zu meinem Problem . Zu Ihrem Beitrag hier (Hanna) möchte ich Ihnen herzlich gratulieren!!!
    Ich wünschte ich hätte Sie in meiner Nähe, Sie wären ganz sicher mein ZA geworden. Ihre Ansicht hinsichtlich Aufbau von Vertrauensverhältnis gefällt mir sehr sehr gut. Ich habe in meinem Umkreis keinen ZA und auch keinen Chirugen gefunden, der sich mit den Pat. so intensiv befasst.

    Liebe Grüße

    Eva

    #286637 Antworten
    bernd
    Gast

    hallo, hr. dr. mathes,
    zur verdeutlichung sollte man nun doch etwas konkreter werden.
    wer braucht denn 6 wochen urlaub, um beispielsweise 3 implantate im preiswerteren belgien, holland, tschechien oder ungarn setzen zu lassen? natürlich sind vsl. 3 oder auch 5 anreisen nötig, bis alles passt. aber die reisekosten können sich bei günstigen behandlungspreisen durchaus rechnen. das kann ja jeder selbst nachvollziehen, der dies vorhat.
    dgl. sollte man sich hüten, zahnersatzleistungen im ausland pauschal in die ecke zu stellen. es klingt in ihren zeilen etwas an. pfusch gibt es auch hierzulande, wie die beispiele in diesem forum zuhauf zeigen. man muss eben genau hinsehen, wer die leistung erbringt. das gilt aber auch für hiesige zahnmediziner.
    dann ist da noch die vielgeschmähte goz. man kann es ja bald nicht mehr hören. sie sollten deshalb fairerweise nicht verschweigen, dass preiserhöhungen der goz in den letzten jahren durch erhöhte steigerungssätze sehr wohl stattgefunden haben. wer rechnet denn heute noch zum 1-fachen ab? das übliche sind bis zum 2,3-fachen und mit begründung bis 3,5-fachen der goz. und 2000 euro für mein letztes, ganz normales implantat incl. krone, nach goz abgerechnet, ist doch nicht sooo wenig – oder?
    ich selbst wünsche mir – und da denke ich, sind wir der selben meinung – eine völlige aufhebung der derzeitigen gebührenordnung. unter festlegung der standards(!) sollte allein der wettbewerb entscheiden.
    und das würde, ob sie es glauben oder nicht, zu niedrigeren zahnersatzkosten führen, als wir derzeit haben.
    gruß… bernd

    #286638 Antworten
    K.-J. Mathes
    Gast

    Dies ist der zweite Versuch, diese Nachricht zu posten. Ich hoffe, sie erscheint jetzt nicht zweimal im Forum.

    Hallo Herr Rauh,

    zum 1-fachen Satz der Gebührenordnung hat noch nie jemand abgerechnet, zumindest nicht in nennenswertem Umfang. Das war auch nicht gewollt. In den Gesprächen, die ich damals bei Neuerstellung der GOZ mit durchaus maßgeblichen Politikern geführt habe, wurde immer wieder betont, daß der 1-fache Satz eine reine Rechengröße darstellt. Lediglich Norbert Blüm hat einmal eine andere Auffassung vertreten, aber, soweit ich weiß, nur einmal. Und so ist es auch gehandhabt worden. Der 2,3-fache Satz war die kostenneutrale Umstellung der davor bestehenden Gebührenordnung, in der i.d.R. der 4- bis 5-fache Satz abgrechnet wurde. Diese Kostenneutralität ist vom Gesetzgeber immer wieder postuliert worden. Insofern ist Ihre Behauptung, es habe Preissteigerungen gegeben, so falsch. Daß heute gelegentlich (ich glaube weit unter 10% der Rechnungen) über dem 2,3-fachen Satz abgerechnet wird, ist mehr als nur moderat. Es gleicht in keiner Weise die gestiegenen Praxiskosten aus. Daß die priv. Krankenkassen über gestiegene Kosten klagen, hat sicher mehr mit dem gleichen Problem zu tun, mit dem auch die gesetzlichen Kassen kämpfen, nämlich damit, daß wir – Gott sei Dank – alle älter werden und die Medizin Fortschritte macht. Möchten Sie heute nur auf die medizinischen Möglichkeiten von vor 30 Jahren angewiesen sein?

    Ich möchte hier auch klarstellen, obwohl ich nie etwas anderes behauptet habe, daß ich mich über die Qualität der Leistungen im Ausland nicht äußern kann, weil ich sie nicht kenne. Aber für eine kleine Korrektur, die vielleicht 5 min dauert, zu meinem Zahnarzt um die Ecke zu gehen ioder ins Ausland zu fahren, das ist schon ein Unterschied. Ich bin seit 22 Jahren niedergelassen und seit 15 Jahren implantologisch tätig und weiß, daß solche Korrekturen eher die Regel als die Ausnahme sind. Das sagen auch die Referrenten auf den von mir oft besuchten Fortbildungsveranstaltungen und ich bin mir sicher, daß auch die Kollegen hier im Forum diese Erfahrung gemacht haben.

    Ob eine Beseitigung der GOZ zu günstigeren Angeboten im Bereich Implantate und ZE führen würde, das weiß ich nicht. Aber, auch wenn Sie das jetzt verblüfft, es gibt diese Qualitätsstandards, besonders in der Implantologie.
    Das heißt nicht, daß sich jeder daran hält, weder im Inland noch im Ausland. Aber wer es nicht tut, der hat im Falle eines Mißerfolgs sicher, zumindest in Deutschland, ganz erhebliche Schwierigkeiten, den Vorwurf eines Behandlungsfehlers zu entkräften. Jeder namhafte Hersteller hat für seine Implantate ein Arbeitsprotokoll, dem jeder, also auch Sie, diese Standards entnehmen können, die auch auf die Clone-Implantate übertragbar sind. Die Hygienestandards können Sie der Hygieneverordnung entnehmen. Auch die gilt nur in Deutschland, und auch hier weiß ich nicht, wie das im Ausland gehandhabt wird, was bitte nicht negativ klingen soll. Wie gesagt, ich kenne die Qualität im Ausland nicht.

    Sie erlauben mir vielleicht zum Thema GOZ noch einen kleinen Nachtrag. Dieser Abschnitt über Implantologie, wie andere Teile der GOZ auch, war schon zum Zeitpunkt des Erscheinens der GOZ wissenschaftlich veraltet. Es gibt manigfaltige Methoden und Behandlungen in der Zahnheilkunde, die dieser GOZ völlig fremd waren und sind. Die Beschreibung der Zahnheilkunde in der GOZ ist in etwa so vollständig, als wollten Sie den Inhalt eines dicken Buches in Druckbuchstaben auf die Rückseite einer Briefmarke schreiben.

    Viele Grüße
    K.-J. Mathes

    #286639 Antworten
    bernd
    Gast

    hallo zusammen,
    hr. dr. metelski, dieses szenario habe ich in meinen beiträgen nicht beschrieben. ich gehe von qualitätsarbeit und nicht von pfusch aus. letzteren gibt es genügend, dazu braucht man nicht ins ausland reisen. was passiert, wenn eine „auslandsbrücke“ sich lockert und der patient zum za an seinem wohnort geht? genau – der za zementiert sie wieder ein, gegen honorar, versteht sich.
    bei ihrem strecken- und spritvergleich nach ungarn haben sie vergessen darauf hinzuweisen, dass es von aachen nach belgien, von frankfurt/o nach polen oder von hof nach tschechien etwa 20 km sind. also ein katzensprung. dgl. ist die gewährleistung in der eu kein thema mehr.
    hr. dr. mathes. in den mir zugeleiteten liquidationen der letzten jahre stelle ich fest, dass bei vergleichbaren leistungen zunehmend die steigerungsfaktoren von 2,3 bis 3,5 beansprucht werden. ich betone vergleichbare leistungen. grob geschätzt betragen diese inzwischen etwa 1/3 aller positionen der rechnung. dadurch hat man das honorar gesteigert, was soll es denn sonst sein? sie können auch preiserhöhung dazu sagen, wie sie wollen.
    mein thema ist aber, dass endlich der wettbewerb auf den weg gebracht wird. die hiesige gebührenordnung u.a. haben diese entwickling bislang erfolgreich verhindert.
    vielleicht gelingt es der eu den wettbewerb mit einheitlichen und verbindlichen standards in gang zusetzen.
    der zahntourismus ließe sich stoppen, wenn dem patienten wettbewerbsfähige und bezahlbare preise hierzulande angeboten würden.
    gruß… bernd

    #286640 Antworten
    K.-J. Mathes
    Gast

    Hallo Herr Rauh,

    jetzt interessiert mich doch mal, wie Sie zu diesen „zugeleiteten Liquidationen“ kommen und wie weit diese repräsentativ sind. Meine Zahlen stammen von der Kammer und auch die priv. Krankenversicherer behaupten nichts anderes. Sie müssen da entweder über besondere Quellen verfügen … oder über ausreichend Phantasie. Denn diese Zahlen nennt außer Ihnen niemand. Und glauben Sie mir, die Versicherungswirtschaft würde sie nennen, wenn sie denn so vorliegen würden.

    Und zum Thema Ausland nochmal: ich gönne den dortigen Zahnärzten den Dentaltourismus und denen, die sich das antun wollen, die dortigen Preise.

    Und beim nächsten mal packen Sie bitte ein paar Fakten aus.

    Gruß
    K.-J. Mathes

    #286641 Antworten
    Dr. Metelski
    Gast

    Sehr geehrter Bernd,
    ganz so verhält sich die Sache nicht.Die GOZ,auch dies hat Dr.Zahedi in einem Beitrag schon erwähnt stammt aus dem Jahr 1988!!!In dieser Zeit erfolgte keine Anpassung der Honorare an die allgemeine Preisentwicklung.Deshalb hat der BGH entschieden,dass in der GOZ höhere Steigerungsfaktoren in Ansatz gebracht werden können.Glauben Sie es gibt einen Handwerksmeister in Deutschland der zu Preisen von 1988 arbeitet?Unsere Mitarbeiter möchten auch ganz gern mal eine Gehaltserhöhung haben.Noch etwas zur Qualität.Mir ist bekannt,dass z.B.in Heviz(Ungarn)viel deutsche und östereichische Patienten sich behandeln lassen.Ich sprach dort mit einem Zahnarzt der mit mitteilte,dass er z.B.eine 14-gliedrige
    Brücke im Oberkiefer am Montag beschleift,Abruck nimmt und am Freitag komplett mit Keramikverblendung einsetzt.Die Frage nach einer Metallgerüstanprobe,Rohbrandanprobe wurde verneint.Dies wäre in Deutschland undenkbar.Ntürlich sehen die Keramikverblendungen dann teilweise aus wie Kühlschranktüren.Eu-Recht hin Gewährleistung her,versuchen Sie das mal in Ungarn,Polen oder Tschechien in Anspruch zu nehmen.Dieser Kollege in Heviz teilte mir auch mit,dass diese Gelder natürlich sofort bar bezahlt werden und dass die Steuerehrlichkeit in Ungarn nicht sehr groß ist.Mein Einwand,dass sich dies mit Beitritt zur EU ändern wird wurde verneint,mit dem Hinweis,dass es schon Anwälte gibt,die seit Jahren daran arbeiten,wie die Steuern umgangen werden können!!Dies ist die Realität und das die Angestellten
    Helferinnen und Zahntechniker 200,-€ im Monat verdienen sollte ebenfalls erwähnt werden,denn die Preise in Ungarn sind bis auf wenige Ausnahmen mit den hiesigen vergleichbar.
    Ich stimme Ihnen allerdings zu,dass auch in unserer Branche teils utopische Preise verlangt werden.Ich las neulich in einer Fachzeitschrift die Preise zur Erlangung einer Fachgebietsbezeichnung (Spezialist Implantologie).Sie lagen alle über 20.000 €,hinzu kommen noch die Kosten für An-u.Abreise,Übernachtung,Verdienstausfall in der Praxis.Wissen Sie was da zusammen kommt?

    Gruß Dr. Metelski

    #286642 Antworten
    bernd
    Gast

    hallo zusammen,
    ich habe soeben einen betrag zum thema geschreiben, aber er ist unter benutzen der üblichen funktionen nicht angekommen. das ist mir in den letzten tagen bereits das dritte mal passiert. das forum sollte das überprüfen und mitteilen, ob dieser vorgang beeinflußt werden kann. im moment habe ich keine lust, das 2-mal zu schreiben.
    gruß… bernd

    #286643 Antworten
    admin
    Teilnehmer

    Hallo,
    wenn man sehr lange Zeit das Schreibfenster offen hält (bei sehr langen Texten) ohne das eine Interaktion stattfindet (senden etc.) schliesst der Server die Session ab. Dann kommt das Geschrieben nicht mehr an (soll Überlastung des Servers durch zuviele inaktive Fenster verhindern).
    Also: am besten lange Texte vorschreiben und in das Beitragsfenster kopieren.
    Gruß
    implantate.com

    #286644 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    es steht zu bezweifeln, dass sich die Preis für Implantate bei freier Marktsituation nach unten bewegen. Wahrscheinlicher ist es, dass die Preis im Osten anziehen werden.
    Nach meinen Berechnung kann ich sagen, dass bei einer Einzelzahnlücke die Alternativ-Versorgung mit einer Brücke (keramisch verblendet) in punkto Aufwand und Honorar für den Behandler betriebswirtschaftlich wesentlich besser ist als ein Implantat (unterhalb des 4,5fachen Satzes für die wesentlichen zahnärztlichen Leistungen). Zugrunde gelegt hierfür wurden Behandlerzeit für Beratung, Diagnostik, Aufklärung, Instruktion, Operation, Nachsorge, Zahnersatz im Vergleich zur Brücke.
    Dazu kommen noch die erheblich höheren Kosten f. Personal (OP-, Geräte-, Instrumentenaufbereitung, Dokumentation, MPG etc.) und Lagerhaltung.
    Und die viel höhere Stressbelastung für den Behandler durch die Schwierigkeit und das behandlerische Risiko sollte man keinesfalls vergessen.
    Da ist m. E. kein Platz für eine Kostenentwicklung nach unten. Eher umgekehrt. Wenn alle Implantologen ihre Implantate einer genauen betriebswirtschaftliche Prüfung unterzögen, würden die Preise zumindest für Einmzelzahnimplantate sicher steigen.
    Gruß
    B. Zahedi

    #286645 Antworten
    bernd
    Gast

    hallo, hr. dr. zahedi,
    das werden wir sehen, wenn der markt dafür freigegeben ist. ich sehe im moment eine tendenz in den östlichen eu-staaten von ehedem rd. 50% auf mittlerweile 70% des hiesigen preisgefüges. um den wettbewerbsvorteil zu behalten, vermute ich eher eine relation dazwischen. aber – der markt wird es zeigen.
    wann wird die goz freigegeben bzw. fallen, was meinen sie? welche haltung haben ihre berufsverbände dazu?
    schöne grüße… bernd rauh

    #286646 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo Herr Rauh,
    ich glaube nicht, dass die GOZ fallen wird. Da gibt es politisch kein Bedarf, zu wenig theoretischen Nutzen für das Volk. Selbst die Berufsverbände wollen eher eine Aktualisierung. Da wird eher der BEMA (Kassenbreich) für die Zahnheilkunde ganz oder in wesentlichen Teilen aufgelöst, da gibt es schon Pläne.
    Keiner weiss, was bei einer vollständigen Freigabe wirklich passieren würde und wir Deutsche brauchen einfach gewisse Regeln 😉
    Gruß
    B. Zahedi

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