Häufige Suchanfragen im Forum:
Knochenimplantation GOÄ 2254 oder 2255
- Dieses Thema hat 3 Antworten sowie 6928 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 20 Jahren von aktualisiert.
-
Thema
-
Hallo,
kann man auf einem Röntgenbild erkennen, ob
es zu einer Implantation von Knochen /demin.
Knochenpulver während des Einsatzes des Implantates gekommen ist?
Wenn zunächst im Kostenvoranschlag für Zahn
36 im Unterkiefer nach GOÄ 2254 nebst OP
Zuschlag GOÄ 443 abgerechnet werden soll, wie kann es dann zu einer Rechnung über GOÄ 2255 mit GOÄ 445 kommen.
Hierzu muß ich anmerken, daß mir der Zahnarzt noch während der OP mitteilte, daß es zu keiner Knochenimplantation gekommen sei. Nach der ambulanten OP wurde ein Röntgenbild gemacht.
Bei meinen Recherchen habe ich nun herausgefunden, daß GOÄ 2255 nur berechnet
werden kann, wenn es sich um eine selbstständige Entnahme von Knochenmaterial von einem anderen Ort und eine Platzierung im Defizitgebiet handelt, wobei hier bei ambulanter Durchführung kein Zuschlag nach
GÖÄ 445 abgerechnet werden darf.
Da in meiner Rechnung kein Granulat oder sonstiges künstl.Material in Rechnung gestellt wurde käme doch m.E. allenfalls in Betracht, daß es sich hier lediglich um bei der Implantatbohrung aufgefangenes Knochenmaterial handelt, das replantiert wurde gem.GOÄ 2254 /443.
Ich bin derzeit ziemlich verunsichert und daher
auf eine Argumentationshilfe angewiesen.Vielen Dank
Hilda