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Knochenimplantation GOÄ 2254 oder 2255

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten sowie 6929 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 20 Jahren von Hilda aktualisiert.
  • Ersteller
    Thema
  • #285385 Antworten
    Hilda
    Gast

    Hallo,
    kann man auf einem Röntgenbild erkennen, ob
    es zu einer Implantation von Knochen /demin.
    Knochenpulver während des Einsatzes des Implantates gekommen ist?
    Wenn zunächst im Kostenvoranschlag für Zahn
    36 im Unterkiefer nach GOÄ 2254 nebst OP
    Zuschlag GOÄ 443 abgerechnet werden soll, wie kann es dann zu einer Rechnung über GOÄ 2255 mit GOÄ 445 kommen.
    Hierzu muß ich anmerken, daß mir der Zahnarzt noch während der OP mitteilte, daß es zu keiner Knochenimplantation gekommen sei. Nach der ambulanten OP wurde ein Röntgenbild gemacht.
    Bei meinen Recherchen habe ich nun herausgefunden, daß GOÄ 2255 nur berechnet
    werden kann, wenn es sich um eine selbstständige Entnahme von Knochenmaterial von einem anderen Ort und eine Platzierung im Defizitgebiet handelt, wobei hier bei ambulanter Durchführung kein Zuschlag nach
    GÖÄ 445 abgerechnet werden darf.
    Da in meiner Rechnung kein Granulat oder sonstiges künstl.Material in Rechnung gestellt wurde käme doch m.E. allenfalls in Betracht, daß es sich hier lediglich um bei der Implantatbohrung aufgefangenes Knochenmaterial handelt, das replantiert wurde gem.GOÄ 2254 /443.
    Ich bin derzeit ziemlich verunsichert und daher
    auf eine Argumentationshilfe angewiesen.

    Vielen Dank
    Hilda

Ansicht von 3 Antworten – 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Antworten
  • #285386 Antworten
    bernd
    Gast

    hallo hilda,
    wenn es zu keiner einigung mit deinem za kommt, würde ich der zuständigen landeszahnärztekammer (adresse findest du im internet) den fall zur entscheidung vorlegen.
    diese kann man immer als schiedsstelle einschalten. dem za würde ich diese vorgehensweise im vorfeld mitteilen.
    gruß… bernd

    #285387 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    rechtlich gesehen haben Sie das Ganze schon richtig eingschätzt, Ihre Kenntnisse als Laie diesebezüglich aber ungewöhnlich gut.
    Ich würde empfehlen erst einmal mit Ihrem Behandler zu sprechen. Vieles läßt sich auf diesem Wege aus der Welt schaffen.
    Gruß
    B. Zahedi

    #285388 Antworten
    Hilda
    Gast

    Hallo,
    meine Kenntnisse als Laie bzgl.der GOÄ habe ich ausschließlich übers Internet gefunden. Bin ja mal gespannt, wie mein Zahnarzt über meinen Kenntnissstand reagiert.
    Ich finde es nur schade, daß hier kein Nachweis über ein Röntgenbild (welches ja nach Implantateinsatz gemacht wurde)möglich
    scheint.
    Ich werde aber auf jeden Fall über den Ausgang berichten.
    Außerdem überlege ich schon hier in diesem Forum auch einmal positiv über meine Zahnimplantation zu berichten. Nachdem ich hier selber vorab rauf und runter gelesen habe,
    war ich auf das schlimmste gefaßt, und was kam….weiteres an anderer Stelle.Nur so viel
    ES TUT NICHT WEH!!!
    Gruß
    Hilda

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Antwort auf: Antwort #285387 in Knochenimplantation GOÄ 2254 oder 2255
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