Hallo Ebse,
so ganz ist mir nicht klar, was Ihnen passiert ist, ein Implantat wird ja nicht abgenommen.
Sollte nun „nur“ ein Teil des Abutments oder der Befestigungsschraube gebrochen sein, das eigentliche Implantat aber unversehrt geblieben sein, sollte man versuchen, die kaputten Teile zu entfernen. Das ist schwierig aber oft möglich. Ist allerdings tatsächlich das eigentliche Implantat gebrochen, ist es nichtmehr wiederzuverwenden und sollte entfernt werden. Kleinere Teile im Knochen, die nur unter Problemen entfernt werden können heilen oft reizlos ein und man kann dann überlegen, ob man diese belassen kann.
Wie das mit einer Garantie aussieht unterliegt den Vereinbarungen, die Sie mit Ihrem Arzt getroffen haben. Einen Anspruch sehe ich nur, wenn Sie Ihrem Arzt Fehlverhalten nachweisen können. In aller Regel wird man für so einen ärgerlichen Fall aber eine für beide Seiten akzeptable Kulanzregelung finden. In dieser Richtung würde ich das Gespräch mit Ihrem Behandler suchen.
Viele Grüße
Dr.J.Wollschläger