Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Implantatkrone ab

  • Dieses Thema hat 2 Antworten sowie 2932 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 19 Jahren, 7 Monaten von Torsten Dittmar aktualisiert.
  • Ersteller
    Thema
  • #287797 Antworten
    Karla
    Gast

    Ich habe mir Anfang Nov.2003 im OK ein Implantat als Schneidezahn (1/1) setzen lassen. Jetzt hatte ich plötzlich beim Aufwachen am Morgen die Zahnkrone im Mund. War ein tolles Gefühl, da ich ja auch 2000 Euro dafür bezahlt habe. Zum Glück ist dies noch vor Ablauf der Gewährleistung von 2 Jahren (hoffe ich jedenfalls, denn darüber informierte mich mein ZA nicht) passiert. Jetzt habe ich das Problem, dass sich mein hier ortsansässiger Zahnarzt mit dem Implantatsystem des vom 310 km entfernten Implantat-ZA (war damals arbeitsbedingt dort) nicht auskennt. Lauf seit Tagen als zahnlose Hexe rum, weil einfach keine Lösung zwischen den Zahnärzten zustande kommt. Ich kann mir die Fahrt zu dem Implantat-ZA mom. nicht leisten und sehe es auch überhaupt nicht ein, dass ich für irgendwelche Kosten für die scheinbar schlechte Qualität aufkommen soll.Ich hoffe, es wird bald eine Lösung gefunden, denn ich habe in nächster Zeit Bewerbungsgespräche für neuen Job. Mir gehts nämlich nicht so gut, wie vielen der Zahnärzte, obwohl ich auch studiert und jahrelang meine Arbeit getan habe. Wer kann mir einen Rat geben, wenn hier keine Einigung zwischen den Zahnärzten gefunden wird.

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  • Autor
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  • #287798 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    Sie sollten erst einmal Ihren alten Behandler über das Problem informieren, wahrscheinlich kann er sehr hilfreich bei der Lösung des Problems sein. Möglicherweise kennt er (oder der Implantathersteller) einen kompetenten Behandler in Ihrer Nähe. Wenn Sie keine Gewählesitung vereinbart haben, könnte es da übrigens Probleme geben, da die genannten 2 Jahre für Privatleistungen m.W.n. nicht gelten.
    Gruß
    B. Zahedi

    #287799 Antworten
    Torsten Dittmar
    Gast

    Gewährleistung ist ein unabdingbares Gut nach BGB (2 Jahre)

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Antwort auf: Implantatkrone ab
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