Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Implantatkosten und Finanzamt

  • Ersteller
    Thema
  • #294506 Antworten
    Michael Reißt
    Gast

    Hallo,

    wer hat schon mal die Kosten für Implantate
    und Arztrechnungen beim Finanzamt absetzen
    können.
    Wenn Ja >> Welche Unterlagen wurden beigelegt bzw vom FA nachgefordert ?

    MfG

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  • Autor
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  • #294507 Antworten
    Snowflake
    Gast

    hallo michael,

    ich habe brücken und implantatkosten als außergewöhnliche belastung im jahr 2004 abgesetzt. hab nur die rechnungen eingereicht, das fa fordert jetzt nur noch die belege das diese rg. auch in 2004 bezahlt wurden (waren einige dezember 2004-rechnungen, da ist das fa davon ausgegangen das die bezahlung erst 2005 erfolgte)

    lg snowflake

    #294508 Antworten
    Heike D
    Gast

    Hallo Michael,
    ich kann für 2006 auch absetzen. Ich geh auf jeden Fall persönlich vorbei, geht schneller und ist problemloser. Nehme alle Arztrechnungen, Quittungen usw. mit und die Kontoauszüge mit den entsprechenden Überweisungen. Absetzbar sind auch die 10 Euro Quartalsgebühren und die Rechnungen der Apotheke, bzw. die Rezeptgebühren.
    Hab für das Finanzamt eine Aufstellung mit allen abgesetzten Beträgen mit Zahlungsdatum und Geldempfänger gemacht, hab auf der Liste auch den KK- Zuschuß schon mal abgezogen. Müßte reichen.
    lg Heike

    #294509 Antworten
    Jutta
    Gast

    Hallo Michael
    natürlich kannst Du die Implantatkosten mit der Steuererklärung absetzen. Man gibt die Kopien der Rechnungen mit und das wars. Und wenn man soviel hat lohnt es sich natürlich auch die Quartalszehner und alle Rezepte auch Private und sonstige Zuzahlungen abzurechnen. Außerdem ist es günstig alles in einem Jahr zu machen, was bei mir leider nicht ging.
    Gruß Jutta

    #294510 Antworten
    HGReschke
    Gast

    Hallo,
    die bisherigen Antworten auf die zuerst gestellte Frage könnten dazu verleiten, anzunehmen, dass man von den Kosten für Implantate über die Steuererklärung soviel Prozent erstattet bekommt, wie man auch Steuern zahlt.
    Dem ist nicht so. Es gibt zunächst eine zumutbare Höhe bei außergewöhnlichen Belastungen.
    Für außergewöhnliche Belastungen gilt:
    Die Höhe der »zumutbaren Belastung« richtet sich einerseits nach dem Familienstand und der Zahl Ihrer Kinder (daraus ergibt sich der Prozentsatz) und andererseits nach der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte.
    Da sollte man doch erst einmal beim Finanzamt nachfragen, bevor man sich verkalkuliert.
    Außerdem kann man natürlich nur die Kosten in Anrechnung bringen, auf denen man abzüglich des Kassenanteils oder des Anteils der privaten Krankenversicherung sitzen bleibt.
    In vielen Fällen kommt es dann auf Grund der Zumutbarkeit und der Höhe der Restkosten zu keiner Erstattung.
    Grüße von
    HGReschke

    #294511 Antworten
    Jutta
    Gast

    Hallo HGReschke

    natürlich kommt es auf die zumutbaren Eigenleistungen an. Mit der Wiso Steuer CD kann man aber sehen was man zurückbekommt. Ich habe zB. 1500 zumutbare
    Belastung habe aber 4000 bezahlt also habe ich etwas zurückbekommen und für mich war es viel. Ein Versuch ist es immer wert.

    Gruß Jutta

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Antwort auf: Antwort #294507 in Implantatkosten und Finanzamt
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