Herrn Zahedi,
mein Problem ist auch, daß das Implantat nun gesetzt ist. Es betrifft den letzten Zahn des Unterkiefers. Davor ist eine Zahnlücke, davor nun eine provisorische Krone auf einem abgeschliffenen Zahn. Alles soll nun mit einer Brücke versehen werden. Die hatte ich vorher auch. Dadurch, daß der letzte Zahn gezogen werden mußte, war das Implantat notwendig.
Nun habe ich noch 4 Termine – für was auch immer.
Die Krankenkasse will die Vorlage eines Originalbewilligten Heil- und Kostenplans. Erst dann erhalte ich eine Teilerstattung.
Frage:
1. Muß der Zahnarzt den Kostenplan erstellen und dann direkt mit der Krankenkasse abrechnen, so daß ich lediglich die Differenz zu tragen habe?
2. Ist es statthaft, Heil- und Kostenpläne für Teilschritte zu erstellen, so daß ich zu keinem zeitpunkt einen Gesamtüberblick hatte?
?Es ist mir klar, daß ich den größten Anteil privat zu zahlen habe.
3. Wenn jedoch jedes Quartal ich 10€ als Kassenpatient zahle, muß dann der Zahnarzt nicht von sich aus auch erst einmal diesen Weg gehen und nicht alles als Privatliquidation geltend machen
Charlotte