Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Implantatkosten

  • Ersteller
    Thema
  • #286763 Antworten
    Charlotte
    Gast

    Ich habe mir in Berlin ein Zahnimplantat setzen lassen. Über die Gesamtkosten wurde ich zu keinem Zeitpunt (auch nicht ungefähr) unterrichtet. Für die einzelnen Arbeitsschritte (z.B. Kieferaufbau) erhielt ich vorab jeweils einen Kostenplan und nach jeweiligem Abschluß die Rechnung. Alle Rechnungen werden auf Privatbasis abgerechnet ohne Hinweis auf die Möglichkeit der Abrechnung mit meiner Krankenkasse (Barmer).
    Da ich Angstpatientin bin – was ich auf einem Frageborgen angegeben und auch mit dem Arzt ausführlich besprochen habe – mußte ein Behandlungstermin abgebrochen werden. Dafür erhielt ich eine Rechnung über 1 Ausfallstunde von 200 €. Diese habe ich nicht bezahlt.
    Dann erfolgte die Implantation unter Vollnarkose.
    Die anschließenden Behandlungstermine wurden nun mit dem Höchstsatz von 3.5 abgerechnet mit der Begründung von Angst und Kreislaufschwierigkeiten.
    Der Teilkostenplan lag bei 112€. Die Rechnung wurde jetzt mit 307€ ausgestellt.
    Jetzt muß noch eine Brücke gefertigt werden (Keramik).
    Ich finde die Vorgehensweise des Zahnarztes sehr befremdlich, zumal er jede Deckung durch die Krankenkasse außer Acht läßt und mich als privatpatientin behandelt.
    Ich möchte die Behandlung bei ihm abbrechen.

    Habe ein Implantat für den letzten Backenzahn erhalten und will eine Keramikbrücke einbringen lassen. Wer hat ähnliche Kostenprobleme gehabt?

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  • #286764 Antworten
    Snowflake
    Gast

    Hallo Charlotte,

    lass uns raten der name des Zahnarztes beginnt mit L.?

    LG Snowflake

    #286765 Antworten
    Lena
    Gast

    Hallo,

    das was Dein ZA macht ist total falsch. Erstens, seit 2005 gewährleistet die KK (ich bin auch bei Barmer) zu jedem Art Zahnersatz einen festen Zuschuss, z.B. bei einem Einzelzahn 395,00 EUR für die Krone, egal für welchen Zahnersatz Du Dich entscheidest. Zweitens, müsste der ZA den gesamten Heil- und Kostenvoranschlag erstellen und nicht Teilweise, damit Du weisst worauf Du Dich einlässt. Und die Geschichte mit der Ausfallstunde scheint mir rechtswidrig zu sein, da solche Vereinbarungen wie z.B wenn für einen nicht rechtzeitig abgesagten Termin verpflichtet man sich 50 EUR zu zahlen o.ä. sind widerrechtlich und haben keine Rechtskraft.

    Ich muss z.B. auch einen Implantat bekommen, und war zuerst bei einer ZÄ, sie meinte alles wäre reine Privatleistung (sogar Zahnziehen 250 EUR!) und kam auf einen Endbetrag (Implantat,Knochenaufbau, Sinuslift und was weiss ich noch) von 4000 EUR. Ich war schokiert und ging zu den anderen Ärzten, war inzwischen bei 13! Die nächsten Kostenpläne beliefen sich auf ca. 2000 bis 3000 EUR, und die letzten zwei betragen 1100 für Implantat inkl. Sinuslift und 250 Euro für Knochenaufbau, und Röntgenaufnahmen und das Ziehen werden über die KK abgerechnet. Dafür habe ich mich jetzt entschieden, es ist eine Zahnklinik in Düsseldorf und ich hoffe, dass sie ok sind.

    Alle Kostenpläne, die ich mir eingeholt habe sind auch mit dem Höchstsatz von 3.5 abgerechnet, ich denke es lässt sich nicht mehr viel machen.

    Gruß

    #286766 Antworten
    Dr. Metelski
    Gast

    Liebe Lena,
    Sie irren sich,wenn Sie glauben,dass ein Zahnarzt für einen versäumten Termin nichts berechnen kann.Es gibt darüber einige Gerichtsurteile.Steht eindeutig fest,dass der Behandler den Termin für eine bestimmte Arbeit frei gehalten hat und er in dieser zeit keine anderen Patienten bestellt hat,ist er berechtigt dem Patienten die Ausfallzeit in Rechnung zu setzen.

    Gruß Dr. Metelski

    #286767 Antworten
    Eva
    Gast

    Sehr geehrter Herr Dr.Metelski,

    zu Ihrem Beitrag hier, erlaube ich mir etwas hinzuzufügen. Sie haben insoweit recht , als dass der ZA Ausfallzeit berechnen kann, wie beschrieben. Allerings wäre bei einem Gerichtsentscheid der Nachweis zu erbringen, dass der ZA tatsächlich Ausfall hatte, d.h. er muß einen andern Pat. weggeschickt haben. Keinen anderen Pat. bestellt zu haben, ist noch kein Nachweis im rechtlichen Sinne.

    Liebe Grüße
    Eva

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Antwort auf: Implantatkosten
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