Das läßt sich so ohne Weiteres nicht sagen, Frau Schoder, weil es sehr davon abhängt, wie die anatomischen Strukturen beschaffen sind (d.h. wo, wieviel Knochen vorhanden ist) und wo die Implantate gesetzt werden.
In der Regel wird als Minimum ein OPT mit einer Schablone gemacht, in die entweder Metallkugeln mit einem definierten Durchmesser oder Metallstäbe mit einer definierten Länge eingearbeitet sind. Dies dient dazu, einen Referenzpunkt für die Messung der Knochendicke zu bekommen, weil die Rötgenaufnahmen in der Regel verzerren, so dass man ohne diese Referenz ganz schlecht aussagen kann, ob der Knochen, den man besipielsweise mit einer Dicke von 1.5 cm misst auch wirklich so dick ist. Darüberhinaus hat eine solche Aufnahme den Vorteil, dass man die Schleimhautdicke aus dem Abstand zwischen Knochen und Schablone schätzen kann. Nicht zu unterschätzen ist der forensische Aspekt. Dies um so mehr als die meisten Kunstfeheler-Prozesse wegen der Verletzung von Nachbarstrukturen zustande kommen. In einem solchen Fall ist es ganz schlecht, wenn der Zahnarzt keine Messaufnahme vorweisen kann.
In ganz einfachen Fällen, z.B. Implantation zwischen zwei vorhandenen Zähnen oder neben einem Zahn bei ausreichender Knochendicke, kann man selbst auf solch eine Messaufnahme verzichten, weil man sich an der Länge der natürlichen Bezahnung ausreichend orientieren kann.
Ob weitergehende Untersuchungen oder gar Bohrschablonen erforderlich sind, hängt in weitem Bereich von der individuellen Schwierigkeit der Situation, den geplanten Massnahmen (z.B. Augmentation) und der Erfahrung und dem Geschick des Behandlers ab.
Viele Grüße und Erfolg
Osswald