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Implantate/nichtveanlagung bei Down-Syndrom

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    Lamijon
    Gast

    Hallo,
    Ich habe ein 19 jährigen Sohn mit Down-Syndrom.Er wohnt in ein Behindertenwohnheim und arbeitet in der Behindertenwerkstatt.Sein Einkommen liegt unter dem Satz.Ist also Beihilfebedürftig.Er hat von der Krankenkasse eine Befreiung.Würde er eine volle Kostenübernahme von der Kasse bekommen für 4 Implantate? Ihm fehlen 8 Zähne,sein Zahnarzt sagt,wenn 4 Implantate gesetzt werden,haben die gegenüberliegende Zähne wieder ein Gegenbiss.Er hat sehr gute Zähne.Nur ein Zahn ist bis jetzt mit einer Füllung.Alle anderen sind gesund.Hat jemand einen Rat für mich und meinen Sohn an wen ich mich für die Kosten wenden kann?
    Krankenkasse oder dem zuständigen Landschaftsverband Rheinland!
    Vielen Dank im vorraus

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    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    Hinweise bezüglich der Kostenübernahme bei Nichtanlage finden Sie unter Kosten-Kassenpatienten,
    Demnach ist eine Übernahme durch die gesetzliche KV eigentlich nicht möglich.
    Gruß
    B. Zahedi

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Antwort auf: Implantate/nichtveanlagung bei Down-Syndrom
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Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024