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Implantat und Zahn von 2 Ärzten ?

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten sowie 3429 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 18 Jahren von Bernd aktualisiert.
  • Ersteller
    Thema
  • #296298 Antworten
    Werner
    Gast

    Mein Zahnarzt, mit dem ich soweit ganz zufrieden bin, hat empfohlen für einen fehlenden Zahn bei einem Spezialisten ein Implantat setzen zu lassen.
    Den Zahn würde dann mein Zahnarzt auf das Implantat aufbringen.
    Ist es ratsam 2 Ärzte aufzusuchen? Wer von den beiden haftet bei Komplikationen?

    Danke für einen guten Rat
    Werner

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  • Autor
    Antworten
  • #296299 Antworten
    Karieskönig
    Gast

    Hi Werner,
    genau das selbe Problem hatte ich auch.
    Ich brauchte im OK ( Nr.: 26 ) auch noch einen Knochenaufbau.
    Da hat mich mein Doc ( bin dort seit 1991 u. zufrieden ) an einen Implantologen überwiesen, weil das doch eine sehr besonderer Eingriff ist.
    Dort soll ich auch noch das Implantat bekommen.

    Meiner Meinung nach ist die Überweisung ein Zeichen f. einen guten Arzt , also völlig normal !

    Auf die 2. Frage kann ich leider nicht antworten, da natürlich beim Komplikationen die „Schuldfrage“ zu klären ist .
    Sicher wäre die Behandlung beim gleichen Arzt vorzuziehen.
    Mit dentalen Grüßen.
    Karieskönig

    #296300 Antworten
    Bernd
    Gast

    Hallo,
    1.
    Ganz normale vorgehensweise,
    das einsetzen des implantat in den Kieferkochen
    ist ein chirugischer eringriff der nicht immer einfach ist und auch gegebenfalls von einem Spezialist ( Kieferchirugen) gemacht werden sollte. Dieser hat dabei mehr Erfahrung, mehr Routine und hat auch eine Spezielle Ausbildung, die ihm auch eher ermöglicht bei Komplikationen eine gute Lösung zu finden .
    Die Zahnkrone wiederum auf dem Implantat zu erstellen ist in etwa ähnlich einem Zahnaufbau auf einem Zahn der überkront wird, somit das tägliche Geschäft Ihres Zahnarztes.

    2.
    Bei komplikationen haftet weder Der eine noch der andere ! Komplikationen könne immer auch ohne einen Schuldigen oder gar durch falsches verhalten des Patienetn entstehen.
    Sollte einer der Ärzte einen Fehler gemacht haben oder Ihm Fahrlässigkeit nachzuweisen sei, so haftet jeder Arzt für seine Arbeit !

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Antwort auf: Antwort #296299 in Implantat und Zahn von 2 Ärzten ?
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