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implantat-rechnung um 30% höher als kva
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Thema
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nach meiner implantation, die nebenbei gesagt etwas schief lief (verletzungen im mund/zunge, perforation, suprakonstruktion schief aufgeklebt und wieder mit gewalt entfernt…), habe ich eine um 30% höhere rechnung erhalten.
frage: ist dies erlaubt?
ist es nicht wie anderen bereichen, daß die rechnung nicht um 15 bis 20% den kostenvoranschlag überschreiten darf.
z.t. sind in der rechnung dinge gelistet, die nicht im kva standen und die anderen kosten sind statt wie im kva mit 2.3fachem satz jetzt mit 3.5 fachem satz.
kann man sich in solchen fällen dagegen wehren?viele grüsse
mau