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implantat-rechnung um 30% höher als kva

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    Thema
  • #277978 Antworten
    mau
    Gast

    nach meiner implantation, die nebenbei gesagt etwas schief lief (verletzungen im mund/zunge, perforation, suprakonstruktion schief aufgeklebt und wieder mit gewalt entfernt…), habe ich eine um 30% höhere rechnung erhalten.
    frage: ist dies erlaubt?
    ist es nicht wie anderen bereichen, daß die rechnung nicht um 15 bis 20% den kostenvoranschlag überschreiten darf.
    z.t. sind in der rechnung dinge gelistet, die nicht im kva standen und die anderen kosten sind statt wie im kva mit 2.3fachem satz jetzt mit 3.5 fachem satz.
    kann man sich in solchen fällen dagegen wehren?

    viele grüsse
    mau

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  • Autor
    Antworten
  • #277979 Antworten
    Sandra
    Gast

    Hallo,
    bei mir steht die Implantation im Januar bevor.
    Mein Impanteur hat mir schriftlich in seiner Kostenaufstellung bestätigt, dass es zu keiner Überschreitung dieser Summe (die ja auch recht beachtlich hoch ist) kommen wird.
    Als ich meinen Zahnarzt vorsichtig darum gebeten habe, fand er das völlig in Ordnung.
    O-Ton Zahnarzt: „Ich kalkuliere realistisch und habe daher auch kein Problem ihnen die vereinbarte Summe als Festpreis im Vorfeld zu bestätigen“.
    Unaufgefordert hat er mir dann erzählt, dass ich nicht die Erste mit so einer Bitte bin.
    Egal welche Überraschung es bei der Implantation geben wird (hoffentlich keine!!!), es wird auf alle Fälle keine bei den Kosten geben.

    Sprich doch Deinen Zahnarzt mal ganz offen auf die abweichende Rechnung an.
    Entweder hilft es, oder du kannst aus seiner Reaktion ersehen, welche Gangart zukünftig die Richtige sein wird.

    Gruß
    Sandra

    #277980 Antworten
    Dr.Metelski
    Teilnehmer

    Laut einemUrteil des LG Frankfurt/Main ist eine
    Überschreitung um 25% zulässig.

    M.f.G.Dr.Metelski

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Antwort auf: Antwort #277979 in implantat-rechnung um 30% höher als kva
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Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024