Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Implantat oder Zahnerhalt?

  • Dieses Thema hat 3 Antworten sowie 5113 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 20 Jahren, 4 Monaten von Dr. Günter Metelski aktualisiert.
  • Ersteller
    Thema
  • #283608 Antworten
    Christian Winkler
    Gast

    Hallo!
    Ich bin 25J. Als Kind hab ich mir den Schneidezahn (oben,vorne) kaputt geschlagen. Erst wurde etwas drangeklebt, geschraubt, etc. Mit 17 hatte ich eine Wurzelspitzenresektion und dann eine Krone bekommen. Jetzt hat es sich erneut entzündet. Der neue ZA (aufgrund von Umzug) sagt, keine WSR möglich, Wurzel zu klein dafür. Schickt mich zum Chirugen. Dieser schaut auf das RBild vom ZA, sagt Sofort-Implantat sei möglich, KostenVA wird gemacht.
    Jetzt war ich bei meinem alten ZA und zeige ihm das Röntgenbild. Er sagt, erneute WSR möglich, nicht bei ihm, sondern mit Laser. Weitere Möglichkeit: Klebebrücke.
    Er sagte, Pflege von Implanten sehr wichtig, sofort nach dem Essen Zähneputzen, auch wenns nur ein Keks war. Implantat hält 10-15 Jahre, danach Knochen kaputt, kein weiteres Implantat möglich.
    Was soll ich tun?
    Ich kann nicht nach jedem Bonbon die Zähne putzen!
    Außerdem fühle ich mich als Privatpatient wie ein Geldschwein, KostenVA wurde teilweise mit 3,5 gemacht. Beihilfe gibt mir nur 200 Euro. Chirurg und ZA scheinen öfter miteinander zu arbeiten.
    Ich tendiere zur WSR, da die bestimmt 5 Jahre hält, und ich dann nochmal überlegen kann, was ich weiter machen.
    Danke im voraus für viele professionelle Antworten!!!

    Christian

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  • Autor
    Antworten
  • #283609 Antworten
    Jasmin Schumacher
    Gast

    Also Implantatrechnungen sind immer Privatrechnungen, egal ob man privat oder gesetzlich versichert ist, da die Kasse damit gar nichts zu tun hat. Bei mir wurden genauso hohe Sätze genommen und ich bin Kassenpatient.

    Wenn der Zahn als Kind kaputt geschlagen wurde…läuft das dann nicht über irgendeine Versicherung? Also bei mir lief das über die Unfallkasse (da Schulunfall) und die zahlen sehr viel.
    Ich denke mal der Implantologe meinte, dass man ein Implantat in der Einheilphase gut pflegen muss. Wenn die Krone drauf ist liegt das Implantat ja nicht mehr frei. Also man muss bestimmt nicht nach jedem Keks die Zähne putzen, das ist Quatsch. Aber gut pflegen sollte man das Implantat schon, eben wie die eigenen Zähne. Vor allem nicht rauchen.

    #283610 Antworten
    Christian
    Gast

    Leider zahlt das keine Versicherung, weil ich im Urlaub war und auf Algen rutschte.

    Das das Implantat irre gepflegt werden müsse sagte mein alter Zahnarzt, den ich zur Beratung aufsuchte, der aber genau weiß, dass er an mir nicht mehr verdiehnt, da ich alles woanders machen lasse.

    #283611 Antworten
    Dr. Günter Metelski
    Gast

    Guten Morgen,
    ohne Rö.- Aufnahmen kann man na-
    türlich keine Aussagen tätigen,welche
    Behandlung für Sie anzuwenden ist.
    Wenn der zahn allerdings entzündet ist,würde ich mit der Implantation gut 4-5 Monate warten.Noch etwas
    zu Ihrer Aussage,dass Sie sich wie
    ein „Geldschwein“ fühlen.Die Beihil-
    fe ist eine Leistung,die der Dienst-
    herr seinem Mitarbeiter gewährt.Dies
    ist in den einzelnen Bundesländern
    unterschiedlich geregelt.Auf keinen
    Fall dürfen Sie davon ausgehen,dass
    die Rechnung oder der KVA Ihres
    Behandlers mit dem übereinstimmt,
    was Sie durch Ihre Beihilfestelle er-
    halten.
    Sie sollten aber auch bedenken,dass
    die Gebühren der GOZ(Gebühren-
    ordnung Zahnärzte)seit 1988 nicht
    mehr verändert wurden.Wenn Sie mir einen Handwerker,Dienstleister
    oder auch staatliche Stellen nennen,
    die zu den gleichen Preisen von 1988
    arbeiten bzw.Dienste erbringen,be-
    kommen Sie das Implantat von mir umsonst.Ich habe den Eindruck,dass
    viele Patienten auch hier im Forum
    glauben,Zahnärzte sind die Großver-
    diener der Nation.Diese Zeiten sind
    lange vorbei.
    Wenn Ihr Behandler im KVA den 3,5-
    fachen Satz ansetzt, ist dies sehr,
    sehr moderat.Es gibt zum Glück eine
    Entscheidung des BVG vom 25.10.04,die einen weitaus höheren
    Gebührensatz als bisher zuläßt.Damit
    wird u.a.dem Umstand Rechnung getragen,dass die GOZ wie oben schon erwähnt,seit 1988 nicht den
    veränderten Verhältnissen angepasst wurde.

    Gruß Dr. Metelski

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Antwort auf: Antwort #283609 in Implantat oder Zahnerhalt?
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