Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Implantat oder Brücke

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    Thema
  • #294149 Antworten
    Andrea
    Gast

    Hallo,
    vor einer Woche habe ich von meinem Zahnarzt die Nachricht bekommen, dass mir ein Zahn im Oberkiefer gezogen werden muss, da die Wurzel nach einer Wurzelbehandlung (vor ca. 10 Jahren) und späterer Krone (vor ca. 2 Jahren) durchgebrochen ist. Als Alternativen stellte er mir ein Implantat oder eine Brücke vor. Für die Brücke würden die hintersten beiden Zähne abgeschliffen werden. Der Zahn vor der Lücke würde nicht geschliffen werden. Von einem Implantat würde er mir komplett abraten, da dies zu unsicher wäre. Da ich aber erst 25 bin und mir nicht unbedingt Zähne „zertören“ lassen möchte, kann ich mich mit dem Gedanken noch nicht anfreunden. Ich habe trotz guter Pflege große Probleme mit Karies. Kann dies ein Grund für eine Brücke sein oder gar eher ein Grund dagegen?

    Hat jemand für mich eine Idee, wie ich mich informieren kann, so dass ich die Entscheidung für mich richtig treffen kann?

    Was spricht für oder gegen die jeweilige Variante?

    Vielen Dank schonmal im Voraus.
    Andrea

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  • #294150 Antworten
    Najm
    Gast

    Hallo,

    aus heutiger Sicht sind Implantate die beste Wahl .Zwei Zähne zu beschleifen , um ein Zahn zu ersetzen ist nicht mehr zu verantworten,es sei denn die Zähne vor und nach der Lücke oder Zwei Zähne nebeneinnader wie in Ihrem Fall durch Füllungen substanziell so geschwächt , daß die Überkronung notwendig sind.Ein ZA , der selbst keine Implantate einsetzt , bietet als eine Varainte
    auch keine Impl. Deswegen fragen Sie Ihrem ZA, ob er implantologisch tätig ist.

    Gruß

    #294151 Antworten
    Karl-Josef Mathes
    Gast

    Hallo Najm,

    also, wir setzen in unserer Praxis recht häufig Implantate. Aber, es gibt auch eine Menge Patienten, die aus den unterschiedlichsten Gründen eine Brücke vorziehen. Auch diese Behandlung steht berechtigt neben der Möglichkeit der Implantatversorgung. Und sie ist natürlich auch zu verantworten. Nicht zu verantworten ist es, dem Patienten die Information über die Möglichkeit der Implantatversorgung vorzuenthalten. Das sieht mittlerweile auch die Rechtsprechung so. Der Umstand, nicht über die Möglichkeit der Implantatversorgung aufgeklärt zu haben kann u.U. schon für sich alleine einen Anspruch auf Schadensersatz begründen.

    Aber nochmal, das Anfertigen einer Brücke ist durchaus – nach entsprechender Aufklärung – zu verantworten.

    Viele Grüße

    K.-J. Mathes

    #294152 Antworten
    Najm
    Gast

    Hallo, Karl-Joesf Mathes,

    ich stimme Ihrem Text zu, aber meine Angaben galt nur diesem Patienten.
    Wenn aber ein Patient selber den Wunsch nach
    Implantatversorgung äußedrt, dafür aber eine
    konvetionelle Brücke anbieten oder sogar von Imp.l abzuraten, wie hier der Patient angibt, ist nicht zu verantworten.

    Grüße

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Antwort auf: Implantat oder Brücke
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