Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Implantat nicht eingeheilt!

  • Dieses Thema hat 4 Antworten sowie 8697 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 22 Jahren, 1 Monat von Detlef aktualisiert.
  • Ersteller
    Thema
  • #279067 Antworten
    INGRID
    Gast

    Hallo,
    leider bin ich bei der Behhandlung meines Unterkiefers vom Pech verfolgt. Vor 4 1/2
    Wochen wurden links und rechts im Unterkiefer
    je 3 Implantate eingesetzt. Auf der rechten Seite kam dann das Taubheitsgefühl hälfte
    Unterlippe bis hin zur Kinnspitze. Mein ZA
    vertröstet und spricht nur von einer Quetschung des Nerves. Nach 4 Wochen wurden die Implantate freigelegt und das
    eine Implantat war nicht eingeheilt und mußte
    entfernt werden. Es handelt sich um den Übeltäter, der den Nerv quetschte. Ich dachte
    das taube, unangenehme Gefühl geht jetzt
    weg. Es ist aber nach wie vor da.
    Außerdem: Wie soll jetzt die Endversorgung
    mit Krohnen aussehen, wenn 1 Implantat
    fehlt? Ist es nicht ratsam, ein CT machen zu lassen und einen Neurologen aufzusuchen
    bzgl. des tauben Gefühls in Lippe und Kinn.
    Ich spüre zwar ein kribbeln aber das taube
    Gefühl verschwindet nicht. Soll die Endver-
    sorgung erst durchgeführt werden, wenn alles
    andere geklärt ist?
    Ich bitte um einen Rat.
    liebe Grüße
    Ingrid

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  • Autor
    Antworten
  • #279068 Antworten
    Dr. Dirk Küster
    Gast

    Hallo,

    nach einer Nervverletzung braucht man ggf. sicherlich oft länger als 4,5 Wochen Geduld, ehe das Gefühl wiederkehrt. Ein bißchen wundert mich, dass das „quetschende“ Implantat erst bei Freilegung entferrnt wurde. Ich denke, dass man dieses Implantat, falls es tatsächlich den Nerv ausgeschltet haben sollte, lieber gleich entfernen hätte sollen.

    Ob ein CT angefertigt werden sollte, hängt von der Eindeutigkeit des Röntgenbefundes ab. Falls das Röntgenbild eindeutig zeigt, dass keines der Implantate den Nervkanal zu berühren scheint, halte ich ein CT für verzichtbar. Es gibt ja auch die einfache Möglichkeit, dass der Nerv beim Abhalten gequetscht wurde, oder auch beim Verabreichen der Spritze.

    Erst wenn sicher ist, dass keines der Implantate einen Nerv berührt, sollte man die Endversorgung durchführen. Dass aber auch, falls die Taubheit anhalten sollte.

    Gruß
    Dr. Küster

    #279069 Antworten
    Ingrid
    Gast

    Hallo Dr. Küster,
    vielen Dank für die schnelle Antwort.
    nach Aussage meines Zahnarztes konnte
    auf dem Röntgenbild gleich nach der OP
    nicht klar gesagt werden ob der Nerv
    beschädigt ist oder nicht. Am nächsten
    Tag wurde nochmal nur das Implantat
    geröntgt auch das brachte keine neue
    Erkenntnis. Ich hatte auch keine gravierenden
    Schmerzen. Jetzt ist das Implantat raus und
    das taube Gefühl müßte sich bald legen (so
    mein ZA)
    Muß ich denn jetzt für die Kosten des Implantes aufkommen?
    Viele Grüße
    Ingrid
    ein paar Tage abgewartet.

    #279070 Antworten
    Dr. Dirk Küster
    Gast

    Grüß Gott nochmal,
    die Abwesenheit von Schmerzen sagt nichts über eine solche Nervverletzung aus.
    Grundsätzlich müssen Sie normalerweise auch für die Kosten eines solchen Implantates aufkommen; allerdings halte ich hier ein kulantes Verhalten des Zahnarztes für normal, beispielsweise eine honorarfreie Neuimplantation oder ähnliches.

    Grüße,
    Dr. Küster

    #279071 Antworten
    Detlef
    Gast

    Hallo Ingrid,

    ich habe vor ca. 2 Wochen hier im Forum ebenfalls das Thema Zungennerv angesprochen und ähnliche Symptome gehabt. Falls es mittlerweile ausgeschlossen ist, daß der Nerv eingequetscht ist, rate ich zu einer Untersuchung durch einen anderen Spezialisten. Es gibt die Möglichkeit durch Senden von „Elektroströmen“ festzustellen, inwieweit eine Nervverletzung eingetreten ist. Falls das der Fall ist, sollte man gegebenenfalls schnell handeln und den Nerv entsprechend behandeln. Der Prozess kann sehr langwierig sein (6 Wochen bis 1 Jahr). Abhängig von Ihrem Wohnort ist die Rechtsprechung unterschiedlich; ich würde auf jeden Fall aufgrund Ihrer Schilderung -falls möglich- „mit einem Anwalt drohen“ um die Kosten gering zu halten.

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Antwort auf: Antwort #279068 in Implantat nicht eingeheilt!
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