Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Implantat Medizinisch notwendig

  • Ersteller
    Thema
  • #282816 Antworten
    Carsten
    Gast

    Wann ist ein Zahnimplantat medizinsch notwendig im Bezug auf die Kostenübernhame durch die Krankenkasse

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  • Autor
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  • #282817 Antworten
    Dr. Günter Metelski
    Gast

    Guten Morgen,
    ein Implantat ist medizinisch notwen-
    dig, wenn mit herkömmlichen Methoden Zahnersatz nicht mehr befestigt werden kann.Es ist weiter
    notwendig,wenn eine große Anzahl
    von Zähnen nicht angelegt sind,nach
    schweren Unfällen und bei Tumorpa-
    tienten.

    Gruß Dr. Metelski

    #282818 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    wenn Sie über die gesetzliche Krankenkasse verichert sind, wird die medizinische Notwendigkeit für eine Erstattung allerdings nur in den Ausnahmeindikationen gesehen:
    Siehe unter Kosten-Kassenpatienten.
    Gruß
    B. Zahedi

    #282819 Antworten
    Carsten
    Gast

    Ich bin freiwillig bei der KKH versichert. Hintergrund ist, dass ich vor ca. 15 Jahren einen Unfall u.a. mit Orbitabodenfraktur, Jochbeinfraktur und ein paar abgebrochenen Zähnen hatte. Allerdings war meine Mundpflege als jugendlicher damals auch nicht die beste. Die Zähne wurden teils überkront und/oder mit Brücken versorgt. Man sagte mir damals bereits, dass ich in 15 – 20 Jahren probleme haben werde da z.B. die Brückenträger nicht mehr da sein werden um die Brücken zu tragen. Dies ist nun langsam der Fall. Da ich nach diesem Unfall damals zahlreiche Eingriffe im Gesicht (Zähne, Platten usw.) hatte war ich es einfach überdrüssig mir im Gesicht „herumfummeln“ zu lassen. Ich hab quasi den Berufsstand des Zahnarztes bzw. Gesichtschirurgen lieber von hinten gesehen. Und das ist eigentlich noch der Fall 🙁 Jetzt frag ich mich ob dass aufkommende Problem mit Implantaten vielleicht sogar komplettsanierung zu lösen ist und wieviel davon die Kasse trägt…

    #282820 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    Kostenübernahme durch die KKH gibt es nur für Defekte durch Tumore oder schwere Mißbildungen. Unfallfolgen leider nicht.
    Vielleicht Übernahme durch eine private Unfallversicherung.
    Gruß
    B. Zahedi

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Antwort auf: Antwort #282819 in Implantat Medizinisch notwendig
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