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Implantat – Lockerung bzw. nicht festgewachsen

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  • #278478 Antworten
    Bettina
    Gast

    Hallo,
    im August 02 wurde mir im Oberkiefer ein Implantat eingesetzt.(Knochenaufbau ist mit eigenem Kieferknochen aus dem Unterkiefer erfolgt) Im Dezember 02 wurde festgestellt, daß das Implantat nicht festgewachsen ist und wieder entfernt werden muß. Habe ich einen Gewährleistungsanspruch, ist der Rechnungsbe-trag für das Implantat in voller Höhe zu entrichten?
    Vielen Dank Bettina

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  • Autor
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  • #278479 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    eine einklagbare Gewährleistung gibt es nicht. Viele seriöse Implantologen geben diese aber von sich aus oder üben Kulanz (neues Impl. ohne wesentl. Berechnung etc.)
    Gruß
    B. Zahedi

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Antwort auf: Antwort #278479 in Implantat – Lockerung bzw. nicht festgewachsen
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Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024