Häufige Suchanfragen im Forum:
Hilfe – Abrechnung Zahnimplantat korrekt?
- Dieses Thema hat 3 Antworten sowie 10660 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 21 Jahren, 6 Monaten von aktualisiert.
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Thema
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Liebes Forum,
habe ein Problem mit der Abrechnung für mein Zahnimplantat für Backenzahn 36
Im letzten Jahr entschied ich mich für ein Zahnimplantat für Backenzahn, da beide Nachbarzähne gesund waren.
Ich erhielt von meinem Zahnarzt einen Kostenvoranschlag sowie einen Heil- und Kostenplan zur Vorlage bei der Krankenkasse.
Die Beträge setzten sich wie folgt zusammen:
Kostenvoranschlag
vorauss. zahnärztliches Honorar EUR 729,65
vorauss. Materialkosten EUR 523,06
geschätzte Eigenlaborkosten EUR 100,00
gesamt EUR 1352,71Heil- und Kostenplan
19 b 20,0
20 b 150,0Summe Spalte 4 170,0
x Punktwert 0,0728 119,48
geschätzte Eigenlaborkosten 160,00
gesamt 279,48Die Krankenkasse sicherte mir eine Zuzahlung von 65 % sowie EUR 6,50 je Krone zu,
dieser Betrag soll sich wohl auf EUR 77,66 + 6,50 belaufen.Nunmehr erhielt ich von meinem Zahnarzt die Abrechnung wie folgt:
zahnärztliches Honorar EUR 639,76
Eigenlaborkosten EUR 542,65
Materialkosten EUR 379,11
gesamt EUR 1561,52Als ich die Abrechnung erhielt, stolperte ich zunächst über die Eigenlaborkosten. Im Kostenvoranschlag standen doch nur EUR 100,00 – somit Kostenerhöhung von 542 % bei den Eigenlaborkosten?
Der Zuschuß von der Krankenkasse war auch nicht abgezogen!
Habe daraufhin beim Zahnarzt angerufen und mit der zuständigen Dame in der Buchhaltung gesprochen. Diese teilte mir mit, daß ich zu den Eigenlaborkosten die Summe des Heil- und Kostenplanes hinzurechnen müßte – nach meinen Berechnungen ergibt sich somit immer noch ein Betrag von 379,48 und nicht 542,65.
Das sind immer noch 40 % mehr als veranschlagt.Die Abrechnung mit der Krankenkasse hatten sie völlig vergessen, da ich den Heil- und Kostenplan nicht abgeben hatte – bin davon ausgegangen, daß ich selber wieder einreichen muß. Hat mir aber auch niemand gesagt. Der Heil- und Kostenplan war natürlich zwischenzeitlich abgelaufen – 6 Monate. Habe daher neu beantragt und auch genehmigt bekommen.
Nach Vorliegen des neu genehmigten Kostenplanes sollte ich korrekte Abrechnung bekommen.
Nunmehr schickt mir der Zahnarzt – drei Wochen nach Vorlage des neu genehmigten Heil- und Kostenplaneseine eine Erinnerung über die volle Rechnungssumme.
Auf Anruf beim Zahnarzt erfuhr ich, daß die zuständige Sachbearbeiterin nur 1 x pro Woche im Hause ist und da ich so ein schwieriger Fall bin, kann mir sonst niemand Auskunft geben.
Durch diese Aussage bin ich nunmehr sehr skeptisch, ob die oben aufgeführte Abrechnung wirklich korrekt ist. Ich wollte ja nunmehr den Rechnungsbetrag abzgl. Krankenkassenzuzahlung bezahlen. Muß ich mir die Kostenerhöhung bei den Laborkosten gefallen lassen oder sollte man noch mit dem Zahnarzt selber sprechen.
Hoffentlich hat jemand Zeit und Interesse, meinen sehr langen Beitrag zu lesen und mir eine Antwort zu geben?
Vielen Dank für die Mühe
Kerstin