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Heil- und Kostenplan von Rechnung abziehen?

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    Thema
  • #300193 Antworten
    Andi
    Gast

    Hallo,

    eine Frage:

    wie verhält sich das mit dem Heil+Kostenplan vom Kieferchirurgen?
    Der hat ja richtig Geld gekostet.
    Habe diesen auch freigegeben (10 Implantate)

    Werden die Kosten für den HKP in den kommenden Rechnungen abgezogen?

    Gibt es da evtl. Regelungen?

    Und eine weitere Frage:

    der Kieferchirurg mache bei der ersten Behandlung (Oberkiefer) einige Fotos.
    Wie ist das geregelt? Ich müßte doch da meine Zustimmung geben oder ?

Ansicht von 9 Antworten – 1 bis 9 (von insgesamt 9)
  • Autor
    Antworten
  • #300194 Antworten
    Johann Zenger
    Gast

    Das Erstellen eines privaten HKP´s ist eine zahnärztliche Leistung und als solche unter der GOZ Nr. 002 bzw. 003 zu berechnen.
    Warum sollte diese wieder von der Rechnung „abgezogen“ werden, wenn die Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde? Warum wird in Deutschland von Ärzten/Zahnärzten wie selbstverständlich verlangt, Ihre Leistungen, in diesem Falle das Erstellen eines HKP, kostenlos zu erbringen??

    #300195 Antworten
    Andi
    Gast

    Naja , hätte ja sein können.
    Ich arbeite im Handel und mache täglich Kostenvoranschläge, welche genauso Arbeitszeit in Anspruch nehmen, genauso wie in KfZ Werkstätten auch, bei denen man heutzutage ebenfalls meist etwas bezahlen muß, jedoch diesen Betrag dann erstattet bekommt, insofern man in dieser Werkstatt die auf dem Kostenvoranschlag aufgeführte Leistungen durchführen läßt. Und es könnte ja durchaus möglich sein, einen HKP in Höhe von 250Euro mit einer Rechnung von 8000Euro zu verrechnen oder?Naja bei den ärzten läuft das halt etwas anders als in der Wirtschaft. Wenn der Arzt den Kostenvoranschlag für sein neues Dach an seinem Haus bezahlen müßte oder den für die Reparatur an seinem BMW, dann wäre ich mal auf die Reaktion gespannt 🙂
    in diesem Sinne

    #300196 Antworten
    Johann Zenger
    Gast

    Ein Heil- und Kostenplan ist, wie der Name sagt, ein
    Heilplan und ein Kostenplan, und nicht nur ein Kostenvoranschlag, den eine x-beliebige Angestellte schnell mal tippen kann.
    Es wird also die „Planung“, d.h. auch die geistige Leistung, die Qualifikation und erbrachte Zeit des Arztes bezahlt, ähnlich wie wenn ein Architekt ein Haus, einen Anbau o.ä. „plant“.
    Von dem würde aber nie erwartet, dass er das kostenlos machen muss. Wie gesagt, nur von uns Ärzten, ist halt mal so in Deutschland.

    #300197 Antworten
    Dr.Metelski
    Teilnehmer

    Das können Sie so nicht vergleichen.In der freien Wirtschaft können Sie den Kostenvoranschlag für ein neues Dach oder die Reparatur des Autos frei nach Ihrem Willen festlegen,es schreibt Ihnen niemand vor,wieviel Sie dafür verlangen.Bei Zahnärzten sieht dies ganz anders aus.Hier gibt es eine Gebührenordnung(GOZ),da ist für jede einzelne Leistung festgelegt,was verlangt werden darf!!Die Beträge dieser GOZ stammen aus dem Jahr 1988!!! und wurden bisher nicht geändert.Nennen Sie mir einen Dachdecker oder eine Autoreparaturwerkstatt,die noch die Stundenlöhne von 1988 für Ihre Mitarbeiter auf die Rechnung setzt.Ich hoffe Ihre Spannung läßt nach,in diesem Sinne freundliche Grüße.

    Dr. Metelski

    #300198 Antworten
    Andi
    Gast

    Ich gebe ihnen beiden natürlich Recht.Es ist ein Plan, nicht nur ein Kostenvoranschlag.Deswegen kostet der Plan ja auch mehr.Natürlich kann ich mir Vorstellen, daß die Beträge von 1988 überholt sind.Ich denke aber auch, daß Ärzte dadurch nicht als „arm “ zu bezeichenen sind. Wie dem auch sei.Ich wollte mich lediglich erkundigen, ob dies möglich ist.Dies scheint nicht der Fall zu sein.Und ich möchte auch nicht, daß Ärzte eine Leistung erbringen, die nicht bezahlt wird.Also nichts für ungut. Ich bedanke mich trotzdem für Ihre ausführlichen Informationen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

    #300199 Antworten
    Michael
    Gast

    1. hängt das Recht auf Bezahlung einer Leistung jetzt davon ab ob der leistende arm oder reich ist?
    2. 250,- € für den HKP? Ist da das Komma verrutscht, oder ist das die Summe für etwas mehr Leistung als den HKP?
    Mit freundlichen Grüßen
    Michael

    #300200 Antworten
    Andi
    Gast

    Hallo.

    zu 1. Nein, habe ich auch nicht behauptet.

    zu 2. Also der natürlich gehörte dazu auch ein Röntgenbild.Eben was der Arzt so benötigt um den PLan zu erstellen.Und der genaue Betrag ist 265,-gewesen.

    MfG

    #300201 Antworten
    HKPersteller
    Gast

    265 Euro für diese „Leistung“ ist nach der Gebührenordnung in keinster Weise gerechtfertigt, das würde ich nie bezahlen!

    #300202 Antworten
    Andi
    Gast

    Frech wie ich bin war ich davon ausgegangen, daß der HKP später von den Rechnungen „abgezogen“ würde 🙂

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Antwort auf: Antwort #300199 in Heil- und Kostenplan von Rechnung abziehen?
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