Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Heil- und Kostenplan Implantate

  • Ersteller
    Thema
  • #291045 Antworten
    Susanna
    Gast

    Hallo,
    ich hoffe das mir jemand helfen kann:
    Ich soll 2 Implantate bekommen und bin zu einen Kieferchirurgen gegangen und dieser hat mir nach 6 Monaten und ewigen Untersuchungen einen Heil-und KOstenplan erstellt. Ich war sehr verwundert, als ich sah, dass 2 Implantate 10.000,00 € kosten sollen. Während dieser 6 Monate wurden einige Untersuchungen gemacht, welche mir in Rechnung gestellt wurden. Dabei wollte ich doch eigentlich nur wissen was das alles Kostet. Bin ich nun verpflichtet die bisher entstandenen Kosten zu zahlen (ca. 3.500-4.000€)?
    Vielen Dank für die Hilfe

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  • Autor
    Antworten
  • #291046 Antworten
    Susanna
    Gast

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Es wurden Abdrücke gemacht, ein CT erstellt, verschiedene Schienen erstellt und eine Schablone (Bohrschablone) im Ausland angefertigt. Ich habe immer gesagt, dass es ich ungefähr wissen muss was diese ganze Veranstaltung kostet. Nun sind nicht nur die Gesamtkosten zu hoch sondern auch noch die ganzen Umstände sehr unglücklich. Da möchte ich auf keinen Fall operiert werden, dazu fehlt das nötige Vertrauen. Ich habe nun meine Unterlagen zurückgefordert, da ich nun eine Klinik gefunden habe. Jedoch werden mir die Unterlagen verweigert, bis ich alle Rechnungen beglichen habe (3500-4000 €). Aber ein Heil- und Kostenplan ist doch eigentlich da, um herauszufinden, ob man sich die Behandlung bei diesem Arzt leisten kann oder nicht. Hätte mir der Arzt vorher gesagt, dass es ca. 10000 € kostet wäre für mich klar gewesen, dass ich die Behandlung nicht bei diesen Arzt mache. Aber was dieser Arzt abgezogen hat, ist meiner Meinung nach Betrug.

    #291047 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    Herr Jensen hat recht. Wenn Sie als Kassenpatient Privatleistungen in Anspruch nehmen, muss der Behandler Sie über die Kosten aufklären und eine (schriftliche) Einwilligung von Ihnen einholen. Das hat der Gesetzgeber so vorgesehen, damit keine unübersehbaren Kosten für den Kassenpatienten entstehen können.
    Gruß
    B. Zahedi

    #291048 Antworten
    Susanna
    Gast

    Hallo,
    vielen Dank für Ihren Beitrag.
    Und was mach ich jetzt am besten? Mein Original-Behandlungsunterlagen bekomme ich ja nicht. Wahrscheinlich geht es nur über einen Anwalt, oder?
    Muss ich auch nicht diese Bohrschablone zahlen?
    Vielen Dank
    Susanna

    #291049 Antworten
    mariechen
    Teilnehmer

    Hallo Susanna,

    mein Gott, was es nicht alles gibt, ich bin echt geschockt.
    Ich war als Kassenpatientin in einer Privatklinik und mußte für die 1. Untersuchung und das Beratungsgespräch 350,- Euro (im Voraus) zahlen. Habe hier durch das Forum erfahren, daß es das auch kostenlos gibt.
    Mir wurde dann gleich nach der Besprechung gesagt, was das kosten würde und der Heil- und Kostenplan kam ein paar Tage später zu mir ins Haus.
    Allerdings muß ich dazu sagen, wenn ich mich in dieser Klinik behandeln lasse (Implantate setzen lasse) und das mache ich auch, bekomme ich die 350,- Euro angerechnet.

    Vestehe wirklich nicht, warum Dir der Arzt nicht vorher gesagt hat, daß schon vor der Implantierung, also durch seine Untersuchungen, Abdrücke u. ä. Kosten auf Dich zukommen.

    Liebe Grüsse vom mariechen

    #291050 Antworten
    Jurist
    Gast

    Mit dem Anwalt pressiert es nicht. Bespreche die Sache zuerst einmal mit dem Chirurgen selbst. Eine einvernehmliche Lösung ist nämlich die beste Lösung. Wenn eine solche jedoch nicht zu Stande kommt, wende dich mit deinem Fall an den zuständigen Standesverband (Ärztekammer o.ä.). Wenn danach immer noch keine vernünftige Lösung möglich ist, dann – und erst dann – ist die Zeit gekommen, einen Anwalt einzuschalten.

    So oder so ist klar: Die Rechnung brauchst du – zumindest in dieser Höhe – nicht zu bezahlen. (Vorausgesetzt natürlich, dass du den Sachverhalt richtig und vollständig geschildert hast.)

    #291051 Antworten
    Susanna
    Gast

    Das Problem liegt darin, dass an den Arzt leider nicht heran zukommen ist. Die Sprechstundenhilfe (gleichzeitig die Mutter) wehrt alles ab. Ich habe keine Chance ein Gespräch zu führen. MIt der zuständigen Kammer habe ich bereits gesprochen. Diese haben mir zugesagt, dass meine Unterlagen nicht wg einer Rechnung zurückgehalten werden dürfen. Ich soll nun Kopien bekommen. Die Sprechstundenhilfe meinte nun, dass ich die Unterlagen „zeitnah“ bekomme. Für mich ist jetzt schon wieder klar, dass jetzt noch immer die ganze Angelegenheit blockiert.

    #291052 Antworten
    gregor
    Gast

    Hallo!

    10.000 Euro für zwei Implantate? Allein dieser Kostenvoranschlag klingt schon abwegig. Und richtig aufgeklärt hat Dich der Arzt wohl auch nicht. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung ? Mir ist ein Fall bekannt, bei dem ein Patient die Sache ohne viel Vorgeplänkel einem Anwalt übergeben hat. Und siehe da; alles wurde ziemlich rasch geklärt und der Patient kam schadlos aus der Sache raus.
    mfg

    #291053 Antworten
    Susanna
    Gast

    Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung . Ich werde den Arzt nun bei der Zahnärztekammer anzeigen. Nun habe ich wegen dieser Angelegenheit so viel Zeit verloren. Mir fehlen beide 2er. Ich trage derzeit eine Schiene, damit man die Lücken nicht sieht. Aber eine Dauerlösung ist das ja auch nicht. Hätte mir der Arzt gesagt, dass die Behandlung voraussichtlich 10.000,00 € hätte ich das nie gemacht. Nun geh ich in die Uniklinik und dies macht alles einen sehr professionellen Eindruck und es ist um einiges günstiger (ca. 3.000-4.000€)

    #291054 Antworten
    Karl-Josef Mathes
    Gast

    Hallo,

    ich denke, genug ist genug. Teilen Sie der Praxis mit, dass Sie die Unterlagen unverzüglich haben wollen. Setzen Sie eine Frist mit Datum (ganz wichtig!). Weisen Sie die Praxis darauf hin, dass Sie sie für evtl. durch die Verzögerung entstehende Schäden haftbar machen werden (dazu kann auch u. U. die entgangene Lebensqualität gehören) und gehen Sie nach Ablauf der Frist unverzüglich zum Anwalt. Fragen Sie den Anwalt nach den Kosten für Sie, gemessen an der Rechnung wird das denke ich ein eher kleiner Betrag sein. Lassen Sie den Brief durch eine Person Ihres Vertrauens, die den Inhalt kennt, in der Praxis abgeben, damit Sie die Zustellung beweisen können.
    Und 10.000 EUR für zwei Implantate, das hab ich noch nie gehört. Würde mich sehr interessieren, was da alles drauf steht.

    Viele Grüße

    K.-J. Mathes

    #291055 Antworten
    Susanna
    Gast

    Durch Zufall habe ich bei meiner Krankenkasse (pr. Zahn-Zusatzversicherung) erfahren, dass bei diesem Arzt immer ein großes Stöhnen entsteht, weil er bei jeder Behandlung 3-4 Heil-und Kostenpläne erstellt und auch Sachen berechnet die nicht notwendig sind (aus Sicht der Krankenkasse, diese können aber nichts machen). Jedoch hat mir meine Zahnzusatzversicherung gesagt, dass ich erst zu einen Vertrauensarzt muss, der prüft, ob die genannten Positionen auf dem HKP tatsächlich notwendig sind…! Ich bin wirklich verzweifelt. Ich wollte nur endlich „meine Zähne“ haben und nun so ein Ärger. Ich weiss gar nicht wie ich das alles zahlen soll. Das mit der Lebensqualität ist ein guter Punkt…! Genauso ist es nämlich.
    Es wird ein das Gefühl vermittelt, dass ein jeder nur an das Geld will. Ich bin mittlerweile so misstrauisch, dass ich wahrscheinlich guten Ärzten unrecht tue.
    Ich bin wirklich froh, dass ich hier soviel Rückmeldung bekomme. Dies bestärkt mich und bestätigt mich in meinem Handeln. Vielen Dank!!!

    #291056 Antworten
    Jurist
    Gast

    Wenn du schon erfolglos mit Artz/Mutter und der Ärztekammer gesprochen hast, dann ist es tatsächlich an der Zeit, juristisch vorzugehen.

    Herr Mathes hat das richtige Vorgehen sehr gut erklärt. Genau so solltest du handeln. Ich denke, der Arzt wird den von dir gesetzten Termin in seinem eigenen Interesse einhalten.

    Zu beachten bleibt, dass du für die Arbeiten, die du bekommst und in der Folge brauchen kannst, auch etwas bezahlen musst. Allerdings nur in dem Umfang, wie diese Kosten bei deinem neuen Behandler entstanden wären. Beispiel: Die Bohrschablone wird gebraucht, die CT hingegen nicht. Der alte Arzt verrechnete für die Schablone 800 EUR, der neue hätte 200 EUR verrechnet. Du musst für die Schablone (nur, aber immerhin) 200 EUR bezahlen, für die CT hingegen nichts.

    #291057 Antworten
    Susanna
    Gast

    Das Problem ist, dass kein Arzt diese Bohrschablone benutzen wird, da der neue Arzt damit rechnen muss, dass der alte Kieferchirurg fehler gemacht hat. Also wird bei dem neuen Arzt alles neu gemacht. Muss ich jetzt trotzdem die Schablone zahlen?

    #291058 Antworten
    Jurist
    Gast

    Warum verlangst du denn die Sachen heraus, wenn du sie eh nicht brauchen kannst?

    Was nicht gebraucht werden kann und ohne HKP erstellt worden ist, das muss auch nicht bezahlt werden. Wenn man aber etwas herausverlangt, so zeigt man damit eigentlich, dass man es brauchen kann…

    #291059 Antworten
    Suanna
    Gast

    Ich benötige doch aber meine Behandlungsunterlagen also die Patientenakte oder wie auch immer man das nennt, oder braucht man das gar nicht?

    #291060 Antworten
    Jurist
    Gast

    Was du eingeliefert hast oder was ohne nennenswerten Aufwand erstellt worden ist (Unterlagen, Patientenakten, etc.), kannst du ohne Bezahlung herausverlangen.

    Was mit nennenswertem Aufwand erstellt worden ist (CT, Schablonen, Röntgenbilder, etc.), das muss – sofern du es herausverlangst – zum Tarif des Neubehandlers bezahlt werden.

    #291061 Antworten
    Susanna
    Gast

    Vielen Dank! Dies hat mir wirklich geholfen. Wo kann man so etwas eigentlich nachlesen?

    #291062 Antworten
    Katrin
    Gast

    Hallo Susanna,

    gib doch bei google mal ein „Einsicht in Patientenunterlagen“, da findest du gute Hinweise und auch ein Merkblatt.

    Viel Erfolg – Katrin

    #291063 Antworten
    Susanna
    Gast

    Hallo Katrin,
    vielen Dank für den Hinweis!

    Viele Grüße
    Susanna

    #291064 Antworten
    Jurist
    Gast

    >Wo kann man so etwas eigentlich nachlesen?

    Grundsätzlich: Im Gesetz. Diese sind für Laien allerdings häufig nur schwer verständlich. Hinzu kommt, dass vieles, was relevant ist, erst in der Rechtsprechung entwickelt worden ist.

    Für Laien ist es deshalb am besten, sich über einschlägige Merkblätter juristische (Laien-)Literatur zu informieren. Oder über Beratungsstellen von Gewerkschaften/Patientenverbänden/etc. Oder natürlich in einem Internetforum. 😉

    In komplizierten Fällen ist natürlich ein Anwalt notwendig. Die Führung eines Prozesses will allerdings wohlüberlegt sein. Ein Prozess kann sich in gewissen Fällen durchaus lohnen, doch in anderen Fällen lohnt sich die Sache nur für den Anwalt. (Weshalb es auch manche Anwälte gibt, die aus Eigennutz auch zu objektiv nicht lohnenden Prozessen raten. Ich würde sogar behaupten, dass der „Abzockeranteil“ unter Juristen deutlich höher liegt als unter Ärzten. Gemeinsam ist unseren beiden Branchen allerdings, dass die schwarzen Schafe von den Standesverbänden leider mit Samthandschuhen angefasst werden.)

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