Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Heil- u Kostenplan Position

  • Dieses Thema hat 3 Antworten sowie 7591 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 13 Jahren von bicolor aktualisiert.
  • Ersteller
    Thema
  • #306885 Antworten
    ABCDEFGG
    Gast

    Hallo,

    Ich habe an 3 Stellen jeweis 2 Implantate gesetzt bekommen und jetzt den Heil – und Kostenplan für den weiteren Aufbau bekommen. Im Großen und Ganzen passt es, nur eine Position ist mir unklar.
    Für das Entfernen , Wiedereinsetzen sowie Auswechseln der Aufbauelemente wurde der 3,5-fache Satz kalkuliert (bei den anderen Arbeiten der 2,3-fache). Begründet wurde das mit „sehr hoher Zeitaufwand durch kompliziertes Abdruckverfahren mit Implantatspezifischen Sekundärteilen“. Ich wüßte nicht, dass ich außergewöhnliche Implantate hätte und so gehe ich davon aus, dass der Zeitaufwand nicht höher ist als für den Grundvergütungssatz kalkuliert. Ist der 3,5-fache Satz gerechtfertigt oder ist sowas verhandelbar? MfG

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  • Autor
    Antworten
  • #306886 Antworten
    zahedi
    Administrator

    hallo,
    die faktorenwahl obliegt (im rahmen der goz) ihrem behandler, seiner kalkulation von aufwand und vergütung. natürlich dürfen sie dies mit ihrem behandler besprechen und hinterfrage.letztendlich wird es ja davon abhängen, ob der vereinbarte oder akzeptierte gesamtpreis für die behandlung eingehalten werden kann. im übrigen wäre die steigerung der kronenversorgungsposition deutlich effektiver, um den preis nach oben zu treibe. das ist wohl nicht gewollt. ich nehme an, dass dies eher eine reaktion auf die abwertung der vergütung für diese leistung durch die neue gebührenordnung goz 2012 ist, die auf viel unverständnis stösst.
    gruß
    b. zahedi

    #306887 Antworten
    dr.kaizwanzig
    Teilnehmer

    Guten Tag,
    besprechen Sie das doch am besten mit Ihrem Behandler. Verhandelbar ist grundsätzlich alles, nur ist die Steigerung auf den 3,5fachen Satz durchaus üblich, da hochqualitative Arbeiten nunmal sehr viel Zeit und Aufwand bedeuten, die entsprechend honoriert werden müssen.
    Mit besten Grüßen aus Bielefeld
    Dr. Kai Zwanzig
    Spezialist Implantologie

    #306888 Antworten
    bicolor
    Teilnehmer

    Guten Tag,ich denke, mein ‚Vorschreiber‘ meint die Pos. 905? Diese wurde bei nir im OK bei acht eingebrachten Implantaten 10 x berechnet (2,3-facher Satz).PKV hat je Implantat 4 Auswechselvorgänge tariflich erstattet; 6 x wurde abgelehnt (trotz Angabe von med.Gründen trotz detaillierter Aufstellung):…Ablehnung, da bei den Kieferralationsbestimmungen, den Einproben sowie der Verklebung der Leistungsinhalt der Gebühr -Auswechseln von Sekundärteilen-nicht erfüllt wird.Denn nach Beendigung des Behandlungsschrittes werden die ursprünglchen Implantatteile wieder eingeschraubt. ???????????Wie soll ich das als zahnmed.Laie denn verstehen?Hinweis, daß nach der neuen GOZ 2012 ja nur noch 2 x 905 erstattet würde. Bei einer Komplettversorgung des gesamten OK KANN nicht nur 2 x mit der Pos. 905 ‚gearbeitet‘ werden.Das geht gar nicht.Diese Vorgehensweise des Versicherers wurde sogar vom Ombudsmann bestätigt und in Ordnung befunden.

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Antwort auf: Antwort #306887 in Heil- u Kostenplan Position
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Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024