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GOÄ 2382 und BdiZ-Handbuch, Hilfe!

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  • #258583 Antworten
    Patient74
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich hoffe ich bin im richtigen Forum gelandet.

    nach Setzen meines Implantats hat mir meine Zahnärztin die Ziffer ä2382 (99,08EUR) berechnet – meine Kasse (pkv, AXA) erkennt dies nun nicht an, weil sie schreibt:

    „Laut BdiZ-Handbuch für implantologische Abrechnungen kann die Ziffer ä2382 im intraoralen Bereich keinen Ansatz finden“

    Heisst das ich bleibe auf dem Betrag sitzen?

    der Posten kam nicht im Heil- und Kostenplan (den die AXA abgenickt hatte) vor – ich muss zwar sowieso einen ganzen Teil der Kosten schultern, aber dass das jetzt noch dazu kommt, darauf war ich nicht vorbereitet.

    Fragen:
    1. Wisst Ihr, ob das korrekt ist, was die Kasse schreibt – ich habe das BdiZ nirgends im Internet finden können, es ist für nicht-Mitglieder nur für 99EUR bestellbar
    2. Wie soll ich für mein nächstes Implantat vorgehen (es waren 2 geplant) – mit der Ärztin vorher vereinbaren, dass sie nicht nocheinmal diesen Posten abrechnet?
    3. Soll ich die Rechnung dennoch zahlen? (bin ich hierzu verpflichtet?) – es kann doch nicht sein, dass ich jetzt der Arsch zwischen Inkasso-Unternehmen meiner Ärztin und PKV bin, der sich an beiden aufreiben lässt

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    #258584 Antworten
    dr.kaizwanzig
    Teilnehmer

    Guten Tag,
    selbstverständlich ist die GOÄ 2382 auch intraoral abrechnungsfähig. Alles, was über den normalen Wundverschluss hinausgeht, muss auch bei der Abrechnung bedacht werden. Ob es unbedingt diese Position sein muss, kann nur die ZÄ sagen; für diese Position muss schon reichlich Schleimhaut verschoben werden. Aber berechnet werden darf sie auf jeden Fall. Das wurde auch in einem GOZ-Ausschuss der BLZK festgestellt, worauf Sie sich auch vor Ihrer PKV jederzeit berufen können.
    MfG
    Dr. Kai Zwanzig
    Spezialist Implantologie

    #258585 Antworten
    Patient74
    Teilnehmer

    vielen Dank für die Antwort – ob „reichlich Schleimhaut verschoben“ wurde kann ich beim besten Willen nicht beurteilen – Das Implantat wurde zwischen zwei noch vorhandenen Backenzähnen gesetzt und die Wunde wurde mit ca. 4-5 Knoten vernäht / geschlossen – mehr weiss ich nicht.

    Von Komplikationen war während der OP nichts zu spüren.

    Laut diesem link…

    [url]https://www.bdiz.de/service/oav10/Grafik/awu09013051-1.pdf[/url]

    …nimmt der BdiZ im Handbuch auf S.840 Stellung zu dem Thema – könnte da vielleicht mal jmd. ‚reingucken und den Text posten – auf die Schnelle werde ich bestimmt nicht die 99EUR für „nicht-Mitglieder“ ausgeben

    Ich wäre wirklich sehr dankbar 🙂

    PS: mein nächster ZA-Termin ist schon am Freitag und ich würde ggü. meiner Zahnärztin gerne klar Stellung beziehen – es ist wirklich ein unangenehmes Gefühl, hier evtl. zwischen Versicherung und ZA-Inkasso-Unternehmen aufgerieben zu werden 🙁
    (Meine Kasse hat angeboten, mich bei einem möglichen Prozess zu unterstützen, aber das Verhältnis zu meiner ZA, der ich doch weitgehend vertraue möchte ich auch nicht unnötig beslasten)

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