Hallo,
ich hoffe ich bin im richtigen Forum gelandet.
nach Setzen meines Implantats hat mir meine Zahnärztin die Ziffer ä2382 (99,08EUR) berechnet – meine Kasse (pkv, AXA) erkennt dies nun nicht an, weil sie schreibt:
„Laut BdiZ-Handbuch für implantologische Abrechnungen kann die Ziffer ä2382 im intraoralen Bereich keinen Ansatz finden“
Heisst das ich bleibe auf dem Betrag sitzen?
der Posten kam nicht im Heil- und Kostenplan (den die AXA abgenickt hatte) vor – ich muss zwar sowieso einen ganzen Teil der Kosten schultern, aber dass das jetzt noch dazu kommt, darauf war ich nicht vorbereitet.
Fragen:
1. Wisst Ihr, ob das korrekt ist, was die Kasse schreibt – ich habe das BdiZ nirgends im Internet finden können, es ist für nicht-Mitglieder nur für 99EUR bestellbar
2. Wie soll ich für mein nächstes Implantat vorgehen (es waren 2 geplant) – mit der Ärztin vorher vereinbaren, dass sie nicht nocheinmal diesen Posten abrechnet?
3. Soll ich die Rechnung dennoch zahlen? (bin ich hierzu verpflichtet?) – es kann doch nicht sein, dass ich jetzt der Arsch zwischen Inkasso-Unternehmen meiner Ärztin und PKV bin, der sich an beiden aufreiben lässt
Vielen Dank für Ihre Hilfe!