Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Gewährleistungspflicht

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    Michael Wojtakowski
    Gast

    Hallo,

    ich habe folgende Frage:

    Wer muss die zusätzlichen Kosten tragen, wenn ein Implantat schon in der Einheilphase verloren geht und dementsprechend ersetzt werden muss? Hier geht es primär um die Frage der zahnärztlichen Gebühren, da der Implantathersteller diese Kosten – soweit mir bekannt ist – nicht erneut in Rechnung stellt. Müsste der Zahnarzt – im Rahmen der Gewährleistungspflicht nach BGB – die zusätzlich notwendigen Leistungen unentgeltlich erbringen?

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  • #282391 Antworten
    admin
    Teilnehmer

    Bei medizinischen Leistungen gibt es keine Gewährleistungspflicht nach BGB. Allerdings ist es mittlerweile üblich, dass seriöse Implantologen dem Patienten beim Verlust des Implantates kulant entgegenkommen. Implantate.com hat übrigens Gewährleistungskriterien festgelegt (->Implantologen), die sich bereits im Implantologenregister durchgesetzt haben. (Suche nach Implantologen mit Gewährleistung).

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Antwort auf: Gewährleistungspflicht
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