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Gewährleistung und Kosten nach Implantat-Lockerung und -Erneuerung

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  • Dieses Thema hat 7 Antworten sowie 9518 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 22 Jahren, 5 Monaten von Alexander Stein aktualisiert.
  • Ersteller
    Thema
  • #278094 Antworten
    Michael Pfannkuche
    Gast

    Nach Einsetzung eines Implantates am 09.03.2001 und Überkronung am 03.12.2001 hat sich dieses im November 2002 gelockert. Der Zahnarzt musste es entfernen, da sich zwischen Impantat und Knochen bereits eine Entzündung gebildet hatte, die nun abheilen muss.
    Nun habe ich von ihm für die Behandlung dieses Defektes wieder einen Kostenvoranschlag erhalten über ca. 1500,- Euro incl. der Positionen „Präparieren einer Knochenkavität“ (die doch schon da sein müsste) und ca. 600,- Euro Material- und Laborkosten für die Vollkrone (die doch noch vorhanden ist).
    1. Gibt es hier keine Gewährleistungspfilcht des Zahnarztes?
    2. Muss ich dies schlucken?

    Danke für Ihre Antwort im Voraus,
    Michael Pfannkuche

Ansicht von 7 Antworten – 1 bis 7 (von insgesamt 7)
  • Autor
    Antworten
  • #278097 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    es gibt zwar (noch?) keine gesetzlich festgelegte Gewähreleistung für Implantate, aber nocheinmal ein Honorar bei einem so frühen Verlust zu fordern halte (nicht nur) ich für unseriös. Wir arbeiten daran, im Implantologenregister auf i.com Garantiebestimmungen mitaufzunehmen.
    B. Zahedi

    #278098 Antworten
    Dr. Dr. Ruediger Osswald
    Gast

    Gute Idee, Herr Zahedi, nur würde ich nicht von Garantie, sondern von Gewährleistung sprechen. An welchen Zeitraum denken Sie?

    Grüße

    Osswald

    #278099 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Ich gehe im Augenblick von 4-5 Jahren aus, die Rahmenbedingungen für eine solche Gewährleistung (ist wirklich der bessere Begriff) werde ich in den nächsten Wochen zur Diskussion ins Fachforum stellen.
    Gruß
    B. Zahedi

    #278100 Antworten
    Dr. Dr. Ruediger Osswald
    Gast

    5 Jahre finde ich korrekt. Das wird sicher auch der Zeitraum sein, den die Kostenträger im Rahmen der Qualitätsdiskussion einfordern werden.

    Herzliche Grüße

    Osswald

    #278095 Antworten
    Michael Pfannkuche
    Gast

    Herr Dr. Metelski,
    haben Sie vielen Dank für die Darstellung einer möglichen anderen Regelung. Das wird für die Diskussion mit meinem Zahnarzt sicherlich sehr hilfreich sein.
    Was ich nicht verstehe ist, wieso bei einem neuen Implantat auch eine neue Krone fällig wird. Ist es unmöglich die vorherige wieder zu verwenden?
    Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort,
    Michael Pfannkuche

    #278096 Antworten
    Dr.Metelski
    Teilnehmer

    Es müssen neue Kronen angefertigt werden, weil die Pfosten auf die die Kronen zementiert werden in der Regel nicht kongruent sind.

    M.f.G. Dr. Metelski

    #278101 Antworten
    Alexander Stein
    Gast

    [quote=“Dr. Dr. Ruediger Osswald“]
    Gute Idee, Herr Zahedi, nur würde ich nicht von Garantie, sondern von Gewährleistung sprechen. An welchen Zeitraum denken Sie?

    Grüße

    Osswald
    [/quote]

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Antwort auf: Antwort #278100 in Gewährleistung und Kosten nach Implantat-Lockerung und -Erneuerung
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