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Gewährleistung und Kosten nach Implantat-Lockerung und -Erneuerung
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Thema
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Nach Einsetzung eines Implantates am 09.03.2001 und Überkronung am 03.12.2001 hat sich dieses im November 2002 gelockert. Der Zahnarzt musste es entfernen, da sich zwischen Impantat und Knochen bereits eine Entzündung gebildet hatte, die nun abheilen muss.
Nun habe ich von ihm für die Behandlung dieses Defektes wieder einen Kostenvoranschlag erhalten über ca. 1500,- Euro incl. der Positionen „Präparieren einer Knochenkavität“ (die doch schon da sein müsste) und ca. 600,- Euro Material- und Laborkosten für die Vollkrone (die doch noch vorhanden ist).
1. Gibt es hier keine Gewährleistungspfilcht des Zahnarztes?
2. Muss ich dies schlucken?Danke für Ihre Antwort im Voraus,
Michael Pfannkuche