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„generalisierte Nichtanlage“ – GKV
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Thema
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Liebe Kolleg(inn)en,
ich habe einen leicht geistig behinderten patienten in der erstvorstellung, der im alter von 20 jahren lediglich die bleibenden ok 3er und 6er, sowie im uk die prämolaren und einen 3er angelegt hat. er trägt immer noch seine aus der kfo behandlung umgebauten/erweiterten geräte (akt. platten) als „interims“. das ist natürlich kein zustand. die zahnlosen kieferabschnitte sind hochatroph, man kann m.e. von einer deutlichen mikrognathie sprechen. die letzten mz sind etwa vor einem jahr entfernt worden. in der beratung (mit mutter – 100%-fall) sind wir auf das thema ze gekommen und mir ist nicht ganz klar, inwieweit dieser befund dem gesetzestext der „generalisierten nichtanlage“ nahekommt. in diesem zusammenhang bin ich auf ein interressantes urteil des bsg gestossen (B 1 KR 37/02 R – BSG – Urteil vom 13.7.2004).
wer von ihnen hat erfahrungen mit ähnlichen patienten? wie geht man am besten vor? kassengutachter? gleich anwalt dazu?für anregungen bin ich sehr dankbar!