Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Garantieansprüche

  • Dieses Thema hat 1 Antwort sowie 624 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 6 Jahren von krummel aktualisiert.
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    krummel
    Teilnehmer

    Es ist schon erschreckend, wieviele Patienten ein Problem nach einem Implantat haben und nun auf sich alleine gestellt sind. Ich gehöre nun auch zu diesem Kreis.
    Mein Problem; durch falsch sitzende Brücke u. ungenügendem Zahnschluss hat sich an einem Implantat ein Knochenrückgang. gebildet. Zahnarzt wurde über Auktionsportal ausgewählt, Versorgung erfolgte Ende 2017. Mehrmals wurde ZA aufgesucht wegen Beschwerden am Hinteren Implantat UK bzw. Randschluss Brücke. Auch schwierig zu reinigen. Reinigung, Spülen durch ZA , sonst kein Befund. Keine Besserung. Kritische Bewertung des ZA auf Auktionsportal. Behandlungsverweigerung. Neuer ZA stellt mittels Röntgenbild Knochenrückgang fest. KK schaltet Gutachter ein; bestätigt Knochenrückgang-Perimplantitis nicht akut. Brückenversorgung muss kompl. neu. Alter ZA übernimmt Kosten nur für Brücke, verweigert jedoch jede Nachbehandlung!. Neue Brücke auf bereits beschädigtes Implantat ? Kann nicht sein oder?
    Frage : Wer haftet ? Wie kann man ZA Behandlungsfehler beweisen ?
    Wo findet man fachmännische Hilfe ohne abgezockt zu werden ?

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Antwort auf: Antwort #252724 in Garantieansprüche
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Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024