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Funktionsloses Provisorium – muß ich dafür zahlen?

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  • Ersteller
    Thema
  • #308269 Antworten
    Günter Schäfer
    Gast

    Bekanntes Thema:

    Klammer- Provisorium UK 8 Zähne,

    welches drückt, schmerzt, beim Sprechen herausfällt und zum Kauen sowieso nicht taugt.
    Auch durch Rumbiegen an den Drähten durch den Behandler wird die Sache eher noch schlimmer.
    Ergo: das Ding ist nicht zu gebrauchen.
    Letztlich aber: muß ich für diesen handwerklichen Unsinn auch noch 360€ zahlen ?

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  • Autor
    Antworten
  • #308270 Antworten
    Bremer
    Teilnehmer

    Ich würde das Provisorium in der Zahnarztpraxis lassen, und nicht bezahlen. Es darf gerne ein neues angefertigt werden.

    #308271 Antworten
    chris
    Gast

    Hallo!
    Das Zahnarzt- Arzthonorar ist niemals als Erfolgshonorar zu verstehen.
    Bedeutet bezahlt wird nicht der Erfolg sondern die Leistung.
    mit freundlichen Grüßen

    #308272 Antworten
    Bremer
    Teilnehmer

    Klar, es ist ein Werkvertrag. Ich würde dann das Nachfolgegeschäft mit der Praxis in Frage stellen.

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Antwort auf: Antwort #308271 in Funktionsloses Provisorium – muß ich dafür zahlen?
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Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024