Hallo Herr Dr. Zahedi,
ich bedanke mich für die schnelle Antwort.
Was ist die Geb.Nr. 2700 genau? Ist es die Bohrschablone? Diese ist im KV nicht aufgeführt. Im Kostenvoranschlag steht folgende Bezeichnung. Analog: Einsetzen einer laborgefertigte Implantatschablone, gemäß Para. 6 Abs. 2 GOZ bzw. GOÄ entsprechend Pos.2700, Anlegen von Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen ( z.B. Verbandsplatte, Pelotte ) an OK oder UK oder bei Kieferklemme.
Die Geb.Nr.900 Implantatbezogene Vermessung des Alveolarfortsatzes des Kieferkörpers und der Schleimhaut einschließlichg metrischer Auswertung von Röntgenaufnahme zur Festlegung der Implantatposition mit Hilfe einer indiv. Schablone, je Kiefer. Ist das die Röntgenschablone mit der Röntgenkugeln?
Die Geb.Nr. 902 Einsetzen einer Implantatschablone zur Überprüfung der Knochenkavität. Was für eine Schablone wird hier eingesetzt? Die Geb.Nr. 2700 beinhaltet schon das Einsetzen einer Schablone.
Geb.Nr. Ä2697 analog: Befestigung des Transplantates durch Schrauben oder Pins, gemäß Para. 6 Abs. 2 GOZ bzw. GOÄ entsprechend Pos. Ä2697.
Die Geb.Nr. 402 will die Versicherung nicht übernehmen, da diese Leistung nicht Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung sein soll.