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Formulierung Garantie bei Klammerprothese

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  • Ersteller
    Thema
  • #286897 Antworten
    Frank
    Gast

    Hallo Forum. habe mich nach eingehender Beratung mit meinem langjährig betreuenden Zahnarzt auch aus Kostengründen und da vertretbar für eine Klammerprothese oben und unten entschieden. Zahnlockerungsrisiko schätzt Zahnarzt für gering ein bei meiner Restzahnkonstellation. Meine Frage nun (Prothese passt prima) wie kann ich trotzdem eine Garantie in der Rechnung formulieren und verlangen. Denn auch diese Prothese, wenn auch günstiger als Implantate kostet auch schon einiges an Eigenbeteiligung.

    Gruß Frank

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  • #286898 Antworten
    K.-J. Mathes
    Gast

    Hallo Frank,

    eigentlich garnicht. Die Gewährung einer „Garantie“ ist der medizinischen Behandlung eigentlich fremd. Manche formulieren aus unterschiedlichsten Gründen solche „Garantien“. Sie haben sich im Rahmen der Implantatbehandlungen recht verbreitet, wohl auch, um diese aufwändige Behandlung mehr zu verbreiten.
    Im Rahmen der kassenzahnärztlichen Behandlung gibt es eine vom Gesetzgeber verordnete 2-jährige Gewährleistung auf Zahnersatz, deren Greifen aber durch bestimmte Ausnahmen eingeschränkt ist.

    Aber, warum haben Sie das nicht vor der Behandlung mit Ihrem Zahnarzt besprochen?

    Viele Grüße
    K.-J. Mathes

    #286899 Antworten
    Frank
    Gast

    Hallo Hr. Mathes, bin erst durch div. Forumsbeiträge auf die Idee der Garantie gestossen. Früher bei den Kronen und Brücken war dies auch nicht üblich, gebe ich Ihnen recht. Normalerweise habe ich auch ein gutes Vertrauensverhältnis zu meinem Zahnarzt, aber ich dachte, daß eine Art Garantieleistung sich in letzter Zeit durch die div. Änderungen im Gesundheitswesen etabliert hätte.

    Beste Grüße

    Frank

    #286900 Antworten
    K.-J. Mathes
    Gast

    Hallo Herr Frank,

    dem ist nicht so. Garantiezusagen im Gesundheitswesen sind eigentlich nicht möglich. Kein Chirurg kann Ihnen für die Heilung nach einer Operation eine Garantie geben. Was Sie zu Recht verlangen können, ist eine nach den Regeln der Heilkunde durchgeführte Behandlung, der eine entsprechende ausführliche Beratung und Aufklärung vorausgegangen ist. Das Risiko des Mißerfolges, der in der Medizin auch bei absolut korrekter Behandlung nicht auszuschließen ist, trägt immer der Patient. Wer sollte das Risiko auch sonst tragen?
    Viele Grüße
    K.-J. Mathes

    #286901 Antworten
    Frank
    Gast

    Herr Mathes. Erstmal Entschuldigung, daß ich erst jetzt antworte, war einige Tage weggefahren. Vielleicht habe ich mich mißverständliuch ausgedrückt. Klar dass hinsichtlich Heilerfolg keine Garantie machbar ist. Darum geht es mir auch gar nicht sosehr, denn der verläuft bis jetzt bestens. Mir geht es um die Prothese selbst. Sollte die innerhalb kurzer Zeit brechen oder so (klar nicht bei Fahrlässigkeit wie runterfallen etc.), daß würde mich interessieren, wie das gehandhabt wird.

    Frank

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Antwort auf: Antwort #286901 in Formulierung Garantie bei Klammerprothese
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Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024