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Flugreisen nach Sinus-Lift
- Dieses Thema hat 2 Antworten sowie 5547 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 8 Jahren, 3 Monaten von aktualisiert.
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Thema
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Mein Zahnarzt hat mich wegen eines einzelnen Implantats zu einem Kieferchirurgen verwiesen. Dieser meinte, das geplante Implantat im Oberkiefer Seitenbereich sei grundsätzlich möglich. Da aber nur extrem wenig Restknochen (< 2 mm) zur Verfügung stehe, müsse er einen umfangreichen Knochenaufbau mittels Sinus-Lift machen. Das Verfahren hat er mir ausführlich und genau beschrieben. Im Aufklärungsbogen, den ich unterschreiben sollte, war dann eine (handschriftlich eingefügte) Passage enthalten, dass ich darauf hingewiesen worden sei, dass ich nach der Behandlung für "eine gewisse Zeit" keine Flugreisen unternehmen dürfe. Meine Fragen, welche Bewandnis es damit habe (war beim Gespräch kein Thema) und vor allem wie lange keine Flüge möglich seien, wurden nicht beantwortet. Dies könne er erst nach dem Eingriff sagen. Ich bin zwar kein Berufsflieger, aber ich bin aus beruflichen und privaten Gründen regelmäßig auf Reisen. Unter diesen Umständen müsste ich den Eingriff langfristig planen und in eine "ruhige" Zeit legen. Ich habe den Bogen dann nicht unterschrieben, die Behandlung wurde damit beendet und der Arzt hat mir seine Schlußrechnung übersandt. Mein Zahnarzt will mir keine weitere Empfehlung für einen Implantologen geben. Ich kenne zwar Personen, bei denen ein Knochenaufbau (mehr oder weniger erfolgreich) durchgeführt wurde, allerdings war es dort kein Sinus-Lift und von Flugverbot wurde mir nichts berichtet. Kann mir hier jemand sagen, was es mit dem Flugverbot auf sich hat und vor allem, für wie lange müßte ich mich darauf einstellen ? (Mittlerweile habe ich mich nach drei Monaten an die (von außen unsichtbare) Lücke im OK gewöhnt und aufgrund des Ärgers habe ich wenig Lust, mich auf Ungewisses einzulassen.) Danke !