Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Erneut Implantat Beihilfefähig?

  • Ersteller
    Thema
  • #303704 Antworten
    SaBine(ZAH)
    Gast

    Hallo! Wer kann mir sagen ob ein Implantat, wenn es nach ca.10 Jahren wegen einer Implantitis entfernt werden muß (die Brückenversorgung muß natürlich auch entfernt werden)bei Neuanfertigung erneut Beihilfefähig ist?Ein Implantat verbleibt im Kiefer und ein neues wird an anderer Stelle gesetzt damit eine neue Brückenversorgung hergestellt werden kann und zwei Implantate je Kiefer sind ja Beihilfefähig

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  • Autor
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  • #303705 Antworten
    hans
    Teilnehmer

    Kostenvoranschlag geben lassen und bei der Beihilfestelle einreichen,dann weiß man definitiv,was übernommen wird.

    #303706 Antworten
    SaBine(ZAH)
    Gast

    Hallo Hans! Danke für deine Antwort, aber in diesem Fall hat die Beihilfestelle die Leistungen, auch die chirurgischen im Zusammenhang mit Implantat abgelehnt mit der Begründung es seien nur zwei Implantate je Kiefer beihilfefähig. Da das eine Implantat aber ja wegen einer Entzündung entfernt werden mußte befindet sich jetzt nur noch ein Implantat im Kiefer.Daher bin ich der Auffassung, das die Erneuerung auch übernommen werden müsste. Gibt es eventuell Gerichtsurteile in ähnlichen Fällen wo die Kosten übernommen werden?

    #303707 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Widerspruch mit Begründung einlegen. Vor Gericht werden Sie spätestens wohl Erfolg haben- Es kann nicht sein, dass der Patient das Morbiditätsrisiko (in diesem Fall: Implantatverlust nach 10 Jahren) alleine trägt.

    #303708 Antworten
    hans
    Gast

    In jedem Fall Widerspruch einlegen. Beihilfebearbeiter verwenden oft nur Textbausteine und sind in speziellen Einzelfällen nach meiner Erfahrung schnell im Ablehnen. Wenn man Widerspruch einlegt,geben sie sich plötzlich mehr Mühe und nach meiner Erfahrung folgt meist eine Genehmigung.

    #303709 Antworten
    SaBine(ZAH)
    Gast

    Danke für Ihre Antwort. Wiederspuch wurde eingelegt .L.G.

    #303710 Antworten
    Anonym
    Gast

    Widerspruch wird erhoben, Einspruch wird eingelegt. Aber natürlich funktioniert auch ein eingelegter Widerspruch und ein erhobener Einspruch. Ist nur eine kleine Deutsch-Stunde. Grüße!

    #303711 Antworten
    jojo
    Teilnehmer

    Hallo,

    Auch noch eine kurze Notiz von mir:

    Es ist nicht richtig, dass generell 2 Implantate beihilfefähig sind.

    Bevor hier jemand Hoffnung bekommt, dass seine Implantate bezahlt werden: die Beihilfeverordnung ist Ländersache.
    In NRW hat man vor einigen Jahren noch gar keinen Zuschuss bekommen, dann gab es eine Klage einer Lehrerin, die vor dem OVG gewonnen hat, da die Leistungen der Beihilfe unter den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse lagen.
    Mittlerweile gibt es einen Festzuschuß von 450 EUR je Implantat.

    #303712 Antworten
    jojo
    Teilnehmer

    Hallo,

    Auch noch eine kurze Notiz von mir:

    Es ist nicht richtig, dass generell 2 Implantate beihilfefähig sind.

    Bevor hier jemand Hoffnung bekommt, dass seine Implantate bezahlt werden: die Beihilfeverordnung ist Ländersache.
    In NRW hat man vor einigen Jahren noch gar keinen Zuschuss bekommen, dann gab es eine Klage einer Lehrerin, die vor dem OVG gewonnen hat, da die Leistungen der Beihilfe unter den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse lagen.
    Mittlerweile gibt es einen Festzuschuß von 450 EUR je Implantat.

    #303713 Antworten
    Anonym
    Gast

    Hallo, möchte auch noch was sagen. Finde die Einschätzung von Dr. Zahedi sehr patientenfreundlich, ist aber wohl in der Realität und schon gar nicht vor Gericht von Erfolg gekrönt. Habe einen Fall erlebt, da wusste der ZA schon beim Setzen des Implantats, dass es nicht halten wird, hat das auch laut gesagt.Als es dann ein paar Tage später sich einfach rauszupfen ließ, weil wackelig und locker, musste der Patient sein Honorar zahlen (bis Vollstreckung) und eine Neuimplantation erneut voll bezahlen sollen. Der ZA sagte, das sei so üblich. Vor Gericht hatte dieser Patient keine Chance, obwohl das Implantat nur einige Tage nach dem Eingrif – und nicht erst 10 Jahre später verloren war. Ist nur meine bescheidene Meinung, aber bei 10 Jahren Haltbarkeit kann ich mir nicht vorstellen, dass es auch nur ein Gericht gibt, dass hier im Sinne des Patienten entscheidet. Wäre aber sehr interessant. Grüße von knolle.

    #303714 Antworten
    jojo
    Teilnehmer

    [b]knolle schrieb:[/b]
    [quote] Der ZA sagte, das sei so üblich. Vor Gericht hatte dieser Patient keine Chance, obwohl das Implantat nur einige Tage nach dem Eingrif – und nicht erst 10 Jahre später verloren war. [/quote]

    Du solltest bei Deiner ständigen Kritik auch einmal darauf achten, worum es überhaupt geht.
    In diesem Fall geht es um die Beihilfefähigkeit, d.h. eine Kostenübernahme und nicht um eine Klage gegen den behandelnden Arzt.

    #303715 Antworten
    Anonym
    Gast

    Jojo . Hatte die Info von Dr. Zahedi übernommen: „Vor Gericht werden Sie spätestens wohl Erfolg haben- Es kann nicht sein, dass der Patient das Morbiditätsrisiko (in diesem Fall: Implantatverlust nach 10 Jahren) alleine trägt.“ Das fand ich patientenfreundlich, und das ist doch eine positive Antwort. Habe lediglich aufgeklärt, dass es illusorisch sein könnte, nach 10 Jahren Verlust eines Implantats „Erfolg vor Gericht“ haben zu können – gemeint war natürlich die Beihilfe – wenn bei viel kürzerer Zeit Implantatverlust solche Beihilfen nicht gezahlt werden. Möglicherweise war mein Beispiel nicht ideal. Dennoch scheint es so, als möchten Sie an meinen Beiträgen gerne etwas finden, was Sie kritisieren können.

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