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Entfernen eines Implantats
- Dieses Thema hat 5 Antworten sowie 8620 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 19 Jahren, 2 Monaten von aktualisiert.
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Thema
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Nach 8 Behandlungen an der Krone des Implan-
tatzahnes wegen Schmerzen , gab mein Zahnarzt auf und riet mir, mich an einen Kiefer-
chirurgen zu wenden, wegen des Verdachts auf
eine Infektion im Kiefer, die er röntgologisch nicht erkennen könne.
Ich suchten einen Kieferchirurgen mit Kassenzulassung auf und erklärte, dass ich als Kassenpatientin käme und legte dazu meine Chipkarte vor, die auch eingescannt wurde.Bei den nachfolgenden
Praxisbesuchen legte ich immer die Chipkarte
vor und die wurde immer akzeptiert.
Der Arzt begann seine Behandlung und nach- dem er mit Hilfe eines anderen Zahnarzt die
zementierte Krone vom Implantat herunter
geholt hatte nachdem die gewaltsame Entfernung fehlschlug , schnitt man die Krone auf dass diese nun Schrott ist.
Danach wurde das Implantat im Kiefer ein
zweites Mal geröngt und nun stellte der Arzt
fest, dass das Implantat gebrochen ist.
Ob es vor der versuchten gealtsamen Kronenentfernung auch gebrochen war, ist enzuzweifeln, weil zwei Röntgenaufnahmen keine Fraktur erkennen liessen.
Das gebrochene Implantat musste der Arzt
herausoperieren. Die Ausheilung der Wun-
de dauerte 3 Monate. Ein neues Implantat
lehne ich ab. ( 47 )
Obwohl mich der Kieferchirurg am ersten Tag
meines Besuches und auch später n i c h t darüber aufklärte, dass seine Leistung privat-
ärztlich abzurechen wären und mit mir darüber
eine schriftliche Vereinbarung traf, stellte er mir nun eine Rechnung.
Ich bin der Meinung, dass ich die nicht zu bezahlen habe. Liege ich da richtig?
Bitte um Hinweise, wie ich mich wehren kann.