Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Einwilligung

  • Ersteller
    Thema
  • #303191 Antworten
    Antonio
    Gast

    meine Frau bekommt übermorgen 2 Implantate im UK und sie soll eine Erklärung, die sie vom Zahnarzt erhalten hat, unterschreiben. Darin wird beschrieben, daß bestimmte Nerven beschädigt werden können, sogar von einen Kieferbruch ist die Rede… ich mache mir Sorgen, wie hoch ist die Möglichkeit, daß so etwas passiert?. Ist es normal, so etwas unterschreiben zu müssen? Das ist, als wenn mein Mechaniker sagt, er könne den Motor reparieren, aber vielleicht würde dabei die Bremsleitung beschädigt werden!

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  • #303192 Antworten
    Susanne
    Gast

    Hallo!
    Ich habe sowas jedenfalls nicht unterschrieben! Lediglich, da ich Vollnarkose bekommen habe, die Narkoseunterlagen, die man ja immer bekommt.

    #303193 Antworten
    Johann Zenger
    Gast

    Grundsätzlich bestehen bei jedem operativen Eingriff gewisse Risiken, über die sie aufgeklärt werden müssen:
    https://www.implantate.com/index.php?sid=c855dcad5c71eb9cc9b4badcda28b3c4&typ=patient&kap=fakten&sub=6

    Da es auch sicher eine prothetische Versorgung ohne Implantate gibt, müssen sie auch die Risiken tragen, wenn sie sich Implantate setzten lassen, genauso wie sie mögliche Nebenwirkungen akzeptieren müssen, wenn Sie eine Tablette schlucken (siehe Beipackzettel)

    Johann Zenger

    #303195 Antworten
    Renate
    Gast

    Hallo Antonio,
    bitte missverstehe mich nicht, aber ein Motor ist kein lebendes Gewebe.
    Ich habe das auch unterschrieben, aber damals war nur die Rede von Nervenschädigung/-lähmung, die zu ca. 99 % reversibel sei. Eine 100%ige Sicherheit gibt es nirgendwo. Ich habe Glück gehabt und denke mal, wie ich auch 99 % der Implantierten.
    Suche hier mal im Netz, schon beim Ziehen von Zähnen können Nervenschädigungen entstehen. Die meisten sind reversibel, viele aber auch auf Dauer mit unheimlichem Lebensqualitätsverlust. Aber, wenn ein Zahn vereitert ist, dann muss er heraus, sonst kommen weitere schlimmere Erkrankungen hinzu.
    Die Entscheidung, dieses Risiko bei Implantation einzugehen, kann einem niemand abnehmen.
    Persönlich kann ich es verstehen, wenn der Behandler sich absichern möchte, denn es gibt hin und wieder bestimmt mal den einen oder anderen Patienten, der behauptet, das wurde mir nie erzählt.

    Ich selbst käme nie auf solche Idee. Es sei denn, er hat nachweislich entgegen aller ärztlichen Kunst pfuschig gearbeitet. Es muss doch immer noch das Wort (Vertrag per Handschlag) zählen.

    Allerdings würde ich mir diese Haltung auch von manchen Zahnärzten wünschen, also kein Vertuschen etc. Auch so etwas gibt es sicherlich.
    LG Renate

    #303196 Antworten
    Johann Zenger
    Gast

    Ganz im Ernst: Im „Schadensfall“ können Sie als Arzt nie im Leben nachweisen, daß eine „mündliche“ umfangreiche Aufklärung erfolgt ist.
    Daher ist eine schriftliche Einverständniserklärung
    absolut notwendig.
    Sie würden mit Sicherheit auch keinen Vertrag über ein neues Auto, ein Haus, einen Mietvertrag „per Handschlag“ machen.

    Johann Zenger

    #303197 Antworten
    Renate
    Gast

    Hallo,
    auf dem „platten Land“ ist der Vertrag „per Handschlag“ immer noch gang und gäbe, außer beim Hauskauf, dafür ist gesetzlich ein Notar vorgeschrieben.
    Ein Vertrag per Handschlag (sie bekommen die Wohnung, ich verkaufe ihnen das Auto) ist rechtens. Einzelne Modalitäten werden später geregelt. Und bei einigen „Verkäufen“ braucht man wirklich keinen schriftlichen Vertrag.

    Ich habe nicht in Abrede gestellt, dass eine Einwilligungserklärung unwichtig ist. Nur, beim Ziehen von Zähnen können eben solche Schädigungen vorkommen und ich persönlich musste dafür noch nie unterschreiben. Aber nochmal: ich halte mich auch an mein Wort!
    Renate

    #303198 Antworten
    Antonio
    Gast

    vielen dank für die Antwort. Es ist nun vorbei, und wie es aussieht, ohne Probleme.
    Nicht desto trotz, eine Nerven-Beschädigung wäre auf jedem Fall eine pfuschige Arbeit gewesen die ich hätte nicht verstehen können. Trotz Unterschrift, ich hätte den Arzt dafür verklagt.

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Antwort auf: Antwort #303195 in Einwilligung
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