Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Eine Frage zur Privatrechnung

  • Ersteller
    Thema
  • #307629 Antworten
    Rolf
    Gast

    Ich bekam für die Zähne 16,15,26 einen externen Sinuslift.

    In der Rechnung steht, Anzahl 2, Leistung 9120.

    Anzahl 2, Leistung Ä2675.

    Meine Frage: Sind beide Leistungen abrechnungsfähig?

Ansicht von 5 Antworten – 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Autor
    Antworten
  • #307630 Antworten
    Rolf
    Gast

    Nachtrag

    Die Krankenversicherun begündet:

    Die vertraglichen Vereinbarungen umfassen keine Leistungen für die Ziffer Ä2675, da diese Maßnahme bereits mit dem Ansatz der Ziffer 9120 abgegolten ist

    #307631 Antworten
    Hilda
    Gast

    Ruf doch bei der Kasse an, die erklären dann alles.

    #307632 Antworten
    dr.kaizwanzig
    Teilnehmer

    Guten Tag,
    wenn diese Positionen bereits auf dem Kostenvoranschlag standen und Sie den unterschrieben haben, dann kann das auch so berechnet werden. Prinzipiell muss ich der Versicherung Recht geben, da der Wundverschluss zur Leistung dazu gehört (der hier sicher gesondert abgerechnet wurde). Mein Tipp, vorher die Sachen bei der Versicherung genehmigen lassen!!!
    Mit besten Grüßen und schönes WE
    Dr. Kai Zwanzig
    Spezialist Implantologie

    #307633 Antworten
    DocWolff
    Gast

    Guten Tag,
    Leistungen können nur lege artis erbracht abgerechnet werden.

    Die Nr. Ä2675:
    Partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik oder große Tuberplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

    ist nicht in der Leistungesbeschreibung des externen Sinuslifts enthalten. Es gibt auch keinen Ausschluss dieser Gebührenziffer in Kombination. Ob die Leistung in dieser Form sinnvoll ist bzw. erbracht wurde, kann ich nicht sagen.
    mfg
    Wolff

    #307634 Antworten
    Rolf
    Gast

    Hallo,

    ich möchte mich bei Hilda, Herrn Dr. Zwanzig, und DocWolff bedanken,

    Heute habe ich einige Telefonate geführt.

    Bei der Hamburger Abrechnungsstelle reklamierte ich die Rechnung, und faxte die Leistungsabrechnung der Zusatzversicherung.

    Die Abrechenstelle wird sich mit der Behandlerin und der Versicherung in Verbindung setzen.

    Die Versicherung braucht eine Befreiung, und wird sich wegen dieser Angelegenheit mit der Abrechnungsstelle in Verbindung setzen. Die Rechnung soll ich bis zur Klärung kürzen.

    Der Behandlungsablauf war nicht ganz problemlos.

    Zahn 16.15,26 externer Sinuslift. Dauer über 3 Stunden. Kiefer öffnen, Sinuslift, Membran annageln, Wunde vernähen. Einen besonderen Mehraufwand stellte ich nicht fest. Ich weiß auch nicht was eine Vestibulumplastik ist. Ich bin lediglich ein Zahntechniker im Praxislabor der kurz vor der Rente steht.

    Am nächsten Tag hatte ich einen winzigen hellen Krümel im Mund, und dachte mir weiter nichts. Als ich am Folgetag einige Krümel im Mund hatte ging ich zur Klärung in die Praxis. Enderfolg 1 Stunde OP mit Legung eine Naht.

    Nach einer Woche wurde 15,16 die Fäden entfernt. Abend war die Nahtstelle angeschwollen. Da ich mir Sorgen machte, ging ich zum Notdienst. Der Zahnarzt war mir bekannt, wir hatten früher einmal in einer Praxis als Angestellte zusammen gearbeitet. Er meinte, die Naht sieht semiprofessionell aus, und ich sollte am nächsten Tag zu meiner Behandlerin gehen.

    Enderfolg 1 Stunde OP.

    Jetzt, nach 6 Wochen, habe ich keine Probleme.

    Ich bin niemanden böse. Dazu bin ich zu lange im Beruf.

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Antwort auf: Antwort #307633 in Eine Frage zur Privatrechnung
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