Hallo,
der Streitwert liegt tatsächlich so hoch, weil es 3 Implantate im OK + Kronen + Anhänger betrifft, die von den Impl. getragen werden.
Da die DKV „Ostim“ nicht anerkennt, wird also gar nichts erstattet, was darauf aufbaut.
Der Hersteller von „Ostim“, die Heraeus Kulzer GmbH, hat schon eine Stellungnahme abgegeben. Das Materail ist seit 2002 europaweit zugelassen. Auch für den Bereich der gesetzl. Karankenkassen ist es lt. Bundessozialgericht-Urteil vom 16.09.2004 – B3KR 20/04 R zugelassen.
Die Begründung der DKV im Wortlaut:
… Nach den seinerzeit vorgelegten medizinischen Unterlagen sollte im Rahmen der Implantateinbringung das Knochenersatzmaterial Bio-Oss eingebracht werden. Anhand der jetzt vorliegenden Rechnung ist das Material Ostim verwendet worden.
Ihr Versicherungsschutz ist auf die medizinisch notwendige Heilbehandlung begrenzt. Welche Maßnahmen medizinisch notwendig sind, ist – so die Rechtsprechung bis hin zum Bundesgerichtshof – nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung zu beurteilen. Eine medizinisch notwendige Behandlung ist gegeben, wenn sie grundsätzlich geeignet ist, einen qualifizierten Behandlungserfolg zu erzielen. Dazu gehört, daß die angewandte Therapie einen langfristigen Behandlungserfolg erwarten läßt. Deshalb setzt die Erstattungsfähigkeit das Vorliegen von klinischen Langzeitstudien voraus, die diesen langfristigen Behandlungserfolg belegen. Dieser Nachweis steht bei der Verwendung des Knochenersatzmaterials Ostim noch aus, so daß ein Leistungsanspruch nicht bestätigt werden kann. Im Rahmen des Therapiekonzeptes entfällt daher ein Leistungsanspruch sowohl für die chirurgischen Maßnahmen als auch für die prothetischen Maßnahmen. Denn eine Behandlung, bei der ein Teil des Gesamttherapiekonzeptes für eine gezielte Heilbehandlung nicht geeignet ist, erfüllt nicht die Voraussetzungen einer medizinisch notwendigen Heibehandlung im Sinne des §1 Abs. 2 der Allg. Vers.bedingungen/AVB.
Mein Zahnarzt, seit 12 Jahren Master of Science Implantology, verwendt dieses Material seit Jahren ohne Probleme mit anderen Krankenkassen.
Meine Implantate sind wunderbar eingeheilt.
Ich habe heute schon Kontakt mit einem Anwalt aufgenommen, der mir sagen soll, wie die Erfolgsaussichten bei einer Klage wären.
MfG
H.-J. Koß