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computerunterstütze Implantatplanung

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  • #255464 Antworten
    Ulla
    Teilnehmer

    Meine private Zusatzversicherung, die lt. meinem Versicherungsvertrag bei Implantatbehandlung 85 % der Kosten übernimmt, weigert sich, die computerunterstützte Implantatbehandlung über ca. 1700 € Kosten zu erstatten, da es medizinisch nicht notwendig sei.
    Stimmt das?

    #255465 Antworten
    lilalu
    Teilnehmer

    ob das rechtens ist oder nicht, kann ich dir nicht sagen….
    meine implantatplanung ging nur ct-gestützt und ich brauchte dazu auch so eine Bohrschablone/ Prothesenduplette die im DVT sichtbar war. Diese war lt meiner Krankenkasse auch nicht kostenerstattungsfähig (trotz ausnahmeindikation und Gutachten) weil im Gesetzt so festgelegt. Daraufhin hab ich die Rechnung auch nicht bei meiner Zusatzversicherung eingereicht.

    #255466 Antworten
    dr.kaizwanzig
    Teilnehmer

    Guten Tag,
    die medizinische Notwendigkeit legt immer noch der Arzt fest und nicht die Versicherung!
    Die Kosten für solch eine Schablone können selbstverständlich gesondert berechnet werden und müssen von der Versicherung getragen werden. Das steht so in der neuen GOZ-Position 9005! Eine Leistungsfeststellungsklage bewirkt oft schnelle Wunder und kostet nicht viel.
    Mit besten Grüßen
    Dr. Kai Zwanzig
    Spezialist Implantologie

    #255467 Antworten
    Ulla
    Teilnehmer

    Sind bei 9005 auch die Laborkosten für die Schablonen abrechnungsfähig?
    Mein Zahnarzt hat 9100 im H+Kostenplan angegeben und die Kosten für die Röntgendiagnostik und Naviagion in die Laborkosten gegeben. Das finde ich in der neuen GOZ nicht.
    Können Sie mir weiterhelfen?

    #255468 Antworten
    Ulla
    Teilnehmer

    Ich habe mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt. Nach meinen Erfahrungen mit einer verpfuschten Implantatbehandlung mit „Freihandröntgendiagnostik und -planung“ habe ich den Arzthaftungsprozess gewonnen. Ich war 4 Jahre lang schockiert und habe mir dann einen Zahnarzt bei implantate-com ausgesucht. Die 3D-implantologische Planung und Navigation werde ich auch vornehmen lassen, wenn sie die PKV nicht bezahlt. Allerding sind dren Ablehnungsargumente so schwach, dass ich eine Leistungsfeststellungsklage anstgrenge. Meine PKV sagt nämlich, dass die herkömmliche, also Freihandmethode, keine Probleme macht und die 3-Methode nur in ganz wenigen Praxen gemacht wird. Das glaube ich nicht.
    Jedenfall hat der vom gericht bestellte Gutachter damals diese Methode als nicht lege artis“ gewertet.
    Ich freue mich auf viele Antworten, möchte nämlich auch, dass der medizinische Fortschritt für eine optimale Implantatbehandlung auch für die PKVs – entgegen ihren Versprechungen – rechtens wird. Die neue GOZ ärgert sie, aber dann hätten sie vorher die Beiträge erhöhen müssen.
    Ulla

    #255469 Antworten
    bicolor
    Teilnehmer

    hallo Ulla wie recht Du hast! ich habe das Gefühl, daß der medizinische Fortschritt bei der PKV längst nicht mehr zählt. Fast jeden Tag hört man – gerade von älteren Patienten – daß sie Schwierigkeiten bei der Leistungsbereitschaft im Zusammenhang mit Implantaten mit ihrer PKV haben. Ich denke z.Zt. auch über eine Leistungsfeststellungsklage nach.Ganz krass finde ich, daß trotz eingereichtem HKP bei der PKV im Endeffekt enorme Kürzungen vorgenommen werden mit teilweise ganz faden Begründungen. Immer nach dem Motto:Patient ist das letzte Glied in der Kette und wird schon selbst zahlen, wenn wir nur hartnäckig genug ablehnen.Langsam kommen wir dahin, daß ein kaufmännisch ausgebildeter Sachbearbeiter einem ZA vorschreibt, wie er zu welchen Bedingungen zu behandeln hat. Das darf man so nicht hinnehmen!

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