Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Brweissicherungsverfahren

  • Dieses Thema hat 2 Antworten sowie 4903 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 23 Jahren, 1 Monat von j.rettig aktualisiert.
  • Ersteller
    Thema
  • #276692 Antworten
    Jacobs
    Gast

    Verehrte Patienten,
    liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Vorwort:
    Gerade hier in diesem Forum, aber auch in vielen Streitfällen bei angeblich verunglückten implantologischen Behandlungen mache ich die Erfahrung, daß anwaltlicher Briefverkehr begonnen wird, das Vertrauen um eigentlich geschätzten Erstbehandler erlischt und hierdurch viel Zeit verloren geht – und dann oft aus einem kleinen, behebbaren Fehlerchen ein Desaster wird, was alle Beteiligten belastet und nur die Anwälte reich macht.
    Wenn der behandlenden Zahnarzt sich einem vernünftigen Gespräch nicht stellt empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Beantragung eines Beweissicherungsverfahrens.
    Was ist ein Beweissicherungsverfahren ?
    In einem BSV wird festgestellt, welche Mängel Sie dem Zahnersatz/Zahnarzt vorwerfen und ein vereidigter Gutachter nimmt zu diesen Fragen kurz und bündig Stellung.
    Der Status Quo wird festgehalten und eine Weiterbehandlung, wo auch immer, kann erfolgen – am Besten sogar beim Erstbehandler.

    Vorteile des Beweissicherungsverfahren:
    Klare Antworten auf Ihre Fragen
    Klare Feststellung des Ist Zustandes
    Klare Freigabe zur Weiterbehandlung
    Klare Kostenstelle für den Gutachter

    Nachteile des Beweissicherungsverfahrens
    Belastung des Vertrauensverhältnisses zu Ihrem Erstbehandler
    Anfangskosten und damit Risiko vom Patient zu tragen.

    Vorgehensweise:
    Erste Stufe:
    Formulierung Ihrer Fragen über RA
    Zusendung dieser Fragen an Ihren Zahnarzt und Auftrag zur schriftlichen Beantwortung
    – erstes Vertrauensgespräch Sie, Ihr RA , ZA nach Vorlage seiner Antwort
    a) Ihre Fragen sind geklärt = Weiterbehandlung
    b) Absage des Vertrauensgespräches = Sie lassen Ihren RA das BSV bei Gericht einreichen.
    Dann:
    Erstellung der Antwort auf Ihre Fragen durch einen Gutachter – Sie entscheiden nun:
    c) erneutes Vertrauensgespräch ZA; RA; SIE nun unter Vorlage der Gutachtengrundlagen
    Dann:
    Vergleich und erneutes Vertrauensbasis zu Ihrem ZA oder Feststellung der fehlerhaften Behandlung und Behandlerwechsel.
    In jedem Falle jedoch ist das BSV immer die Grundlage für jegliche mögliche gerichtliche Auseinandersetzung und Sie können immer weiterbehandelt werden.

    Pflichten des Patienten:
    Schadensminderungspflicht – das heisst, auch Sie müssen sich an die Spielregeln halten
    a) Probleme mit dem Zahnarzt und nicht beim Stammtisch diskutieren
    b) Möglichkeit der Nachsorge, Verbesserung und Neuanfertigung ( Nachimplantation) einräumen.
    c) regelmäßige Nachsorgetermine einhalten
    d) Abusus, z.B. Rauchen einstellen, wenn dies als Risikofaktorminderung vereinbart wurde
    e) Gewöhnungsperiode beachten
    f) Rechnungen bezahlen, wenn Leistung erbracht wurde oder gleich, unverzüglich, reklamieren, wenn Leistung nicht erbracht wurde oder ohne Ihre Zustimmung berechnet wurde.

    Pflichten des Zahnarztes
    a) alle Ihre schriftlich formulierten und auch nachvollziehbaren Fragen beantworten
    b) sich dem Vertrauensgespräch zu stellen
    c) klare Dokumentation des Behandlungsablaufes inklusive Röntgen
    d) nachvollziehbare Abrechnung, bestmöglich mit Kostenvoranschlag
    e) klare nachvollziehbare Diagnostik vor der Implantation

    Zusam,menfassung:
    Alleine die klare Formulierung Ihrer Fragen, Beanstandungen und die Androhung eines Beweissicherungsverfahrens hilft in der Hälfte der Fälle, einen Gesprächskonsens zu finden.
    Niemand löst Ihre Probleme preiswerter, als der Erstbehandler
    Alleine die Vorlage der zweiten Meinung und Behandlungserlaubnis hilft grosse Probleme zu vermeiden – eine weitere Hälfte landet wieder beim Erstbehandler oder auf dessen Empfehlung bei einem Fachzahnarzt.

    Gerichtliche Auseinandersetzungen ziehen sich über Jahre hin.
    Einleitung des Beweissicherungsverfahren zwingt Behandler zur Meldung bei dessen Haftpflichtversicherung = Zahlungssicherheit im Schadensfalle für Sie als Patient und Ihn als Arzt.
    Der beste Behandler ist meist Ihr Erstbehandler und der schnellste Weg, sich nicht zu ärgern und ein optimales Ergebnis zu bekommen ist immer die Aufsuchung des Zweitbehandlers in Abstimmung mit dem Erstbehandler.
    Werden im BSV gravierende Mängel festgehalten, was es allemal Wert, die kleine Vorinvestition zu leisten.

    Hinweis: Niemals eine Behandlung vom Gutachter selbst verlangen – dann scheidet dessen Gutachten aus und er steht für ein Einigungsgespräch nicht mehr zur Verfügung.

    Adressen Gutachter: BDIZ
    Adressen Implantologen – hier und BDIZ, DGI, DGZI

    Ihr

    Konrad Jacobs

Ansicht von 2 Antworten – 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Antworten
  • #276693 Antworten
    Dr.M.Kaps,ZA+ZT
    Gast

    Allen Leserinnn und Lesern wird hier eine kompetente Zusammenfassung schwierigen Hintergründe bei Schlichtungs- und Streitfragen dargeboten. Alles auf den Punkt gebracht.
    Für jede Situation muss individuell entschieden werden.
    Konrad Jacobs sei hiermit gedankt.
    Mit freundlichem Gruss Manfred Kaps

    #276694 Antworten
    j.rettig
    Gast

    muss z.zt. selbst den implantatchirurgen angehen. hat keine gute arbeit beim implantatieren geleistet, bekomme probleme beim za und zahntechniker.

Ansicht von 2 Antworten – 1 bis 2 (von insgesamt 2)
Antwort auf: Antwort #276694 in Brweissicherungsverfahren
Deine Informationen:





<a href="" title="" rel="" target=""> <blockquote cite=""> <code> <pre class=""> <em> <strong> <del datetime="" cite=""> <ins datetime="" cite=""> <ul> <ol start=""> <li> <img src="" border="" alt="" height="" width="">

IMPLANTAT-SPEZIALISTEN IN IHRER NÄHE

Implantologen mit Preisgarantie
Erweiterte Suche
Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024